Aufsatz 
Berührungs-Punkte zwischen Psychologie und Pädagogik
Entstehung
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Die entſprechenden Uebungsbücher von Spieß. Cl. II. Stylübungen von Süpfle I. Für Cl. IV. Corn. Nepos. Cl. III. und II. Cæsar bell. gall. Cl. II. Ovid. Met., Livius, Vergil.

6) Für den geographiſch⸗hiſtoriſchen Unterricht. Cl. VI. IV. Daniel's Leitfaden. Cl. VI. u. V. Schwartz, Handbuch für den biographiſchen Geſchichtsunterricht. I. Theil. Cl. III. und II. Daniel's Lehrbuch der Geographie. Cl. IV. II. Pütz, Grundriß, 3 Theile. Cl. VI. II. Sydow's Schulatlas. Cl. IV. II. Kiepert's Atlas der alten Welt.

7) Für den naturwiſſenſchaftlichen Unterricht. Cl. VI.III. Leunis' Naturgeſchichte I. und II. Theil. Cl. II. Leunis' Naturgeſchichte III. Theil, Lehrbuch der Phyſik von Krebs und anor⸗ ganiſche Chemie von Wöhler.

8) Für den Unterricht in der Mathematik und im Rechnen. Cl. VI. II. Aufgaben zum prak⸗ tiſchen Rechnen von Kleinpaul. Cl. IV. II. Arithmetik und Algebra von Koppe. Cl. IV. und III. Planimetrie von Koppe. Cl. III. und II. Beiſpiele zur Buchſtaben⸗Rechnung von Lautenſchläger. Cl. II. Stereometrie und Trigonometrie von Koppe und Logarithmentafel von Vega.

Dieſe Bücher ſind ſämmtlich bei Herrn Buchbinder Scherer dahier vorräthig. Gebrauchte Schulbücher dürfen die Schüler nur mit Genehmigung der betr. Lehrer kaufen. Veraltete Ausgaben, zerriſſene oder beſchmutzte Exemplare werden nicht zugelaſſen.

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VIII. Anfang des neuen Schuljahres.

Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 13. April, Morgens 8 Uhr,

Die Aufnahmeprüfnng wird Montag, den 12. April, Vormittags von 9 Uhr an in dem Schullocale abgehalten. Anmeldungen dazu wolle man vor dieſem Termine bei dem Rector machen. Die neu aufzunehmenden Schüler haben außer einem Zeugniſſe über den bisher genoſſenen Unterricht ihren Geburts⸗ und Impfſchein, und wenn ſie das zwölfte Lebensjahr überſchritten hiden⸗ auch ein Zeugniß über die ſtattgehabte Revaccination vorzulegen.

Der Eintritt in die unterſte Claſſe(Sexta) ſoll den geſetzlichen Beſtimmungen gemäß nicht vor dem vollendeten 9. Lebensjahre erfolgen. Die hierzu erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind außer den entſprechenden Religionskenntniſſen: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche, reine Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe ortho⸗ graphiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.

Schüler, welche in eine höhere Claſſe als Sexta einzutreten wünſchen, haben ſelbſtredend in einer Prüfung das Maß von Kenntniſſen nachzuweiſen, das ſie befähigt, mit den Schülern der entſprechenden Claſſe gleichen Schritt zu halten.

Zur Unterbringung auswärtiger Schüler findet ſich vielfache und gute Gelegenheit.

Alihlein, Rector. Geiſenheim, im März 1875.