ab ist eine neue Regelung der Beamtengehälter vorgesehen, die, wie uns weiterhin das Kolonial-Amt mitteilt, nach folgenden Grundsätzen in Kraft treten soll: Die Bezüge der Kolonialbeamten setzen sich aus einem veränderten„Auslandsgehalt“ und einer feststehenden Kolonialdienstzulage zusammen. Die Regelung des Auslandsgehalts erfolgt derart, dass 5 Altersstufen mit je 1 ½ jähriger Aufrückungsfrist gebildet sind, sodass nach 7 ½ Jahren das Höchstgehalt erreicht wird. Das pensionsfähige Gehalt stimmt im Mindest- und Höchst- betrage mit dem Auslandsgehalt überein, es steigt jedoch nicht mit diesem, sondern in drei- jährigen Stufen. Auch tritt für die Landesbeamten in den Schutzgebieten in Zukunft die gleiche Pensionserhöhung ein wie für die Schutztruppenangehörigen. Im Fall der Pensionierung tritt zu dem pensionsfähigen Gehalt in der Regel noch der zuständige durchschnittliche Wohnungsgeldzu- schuss. Für den Urlaub werden auch fernerhin Beihilfen gewährt. Für Lehrer beträgt das Auslandsgehalt M. 1500 bis 3300, die Kolonialdienstzulage M. 3300. Das monatliche Gehalt der Unterlehrer beläuft sich in Westafrika auf M. 20 und steigt bis 80 und 100 M.
Aus den intelligenteren Schülern Unterlehrer heranzubilden, die in den unteren und manchmal sogar in den oberen Klassen mit Erfolg verwendet werden können, ist namentlich durch das Vorgehen Christaller's bei den Regierungslehrern Brauch geworden. Von diesem sowie von Betz wurden z. B. ausgebildet die schwarzen Lehrgehilfen Konrad Eleme, Richard Dikume und Senga Kuo. An der Togoer Regierungsschule ist schon seit 5 Jahren der Eingeborene E. Wilson in der 3. und 4. Klasse thätig. Früher musste er für die Lektionen, die er erteilte, dem Regierungslehrer vorher eine schriftliche Präparation einreichen, die dieser genau prüfte, mit ihm besprach und dann richtig stellen liess. Jetzt genügt schon eine mündliche Besprechung, und selbst die ist nicht immer nötig. In Viktoria bereitet der Regierungslehrer Fischer den Hilfslehrer Williams, der selbst noch Schüler der ersten Klasse ist, jeden Abend teils mündlich teils schriftlich auf die Lektionen vor, die dieser in der 2. und 3. Klasse erteilt, und ist fast immer, während der Hilfslehrer unterrichtet, im Schulzimmer anwesend, um ihn zu kontrollieren, oder auch um gegebenen Falles selbst in den Unterricht einzugreifen. Auch in Dar-es-Salam werden schon einige Schüler als Hilfs- lehrer verwandt, doch sind hier fest angestellte Hilfslehrer noch nicht vorhanden. Einer von ihnen ist, wie wir schon oben erwähnt haben, ausser Kostschüler auch noch Schuldiener.
In der Heranbildung von Unterlehrern ist Regierungslehrer Blank noch viel weiter gegangen als Christaller, indem er besonders gut begabte Kostschüler der Regierungsschule soweit in ihrer Ausbildung förderte und mit den notwendigsten pädagogischen und methodischen Kenntnissen ausrüstete, dass das Bezirksamt unter ihrer Leitung an grossen Orten des Bezirks Filialschulen errichten konnte. Die erste Schule dieser Art wurde im Mai 1897 zu Sega mit 18 Schülern eröffnet. Da sich ihre Einrichtung sehr gut bewährte, so gründete man im Frühjahre 1898 noch 9 weitere Bezirksschulen. Die von Regierungslehrer Blank vorgenommene Revision dieser Anstalten ergab ein solch günstiges Resultat, dass er ihnen 15 Schüler ent- nahm, die auf der Regierungsschule zu Tanga zur Übernahme von Lehrerstellen an weiteren zu gründenden Bezirksschulen ausgebildet wurden. Zur Zeit beträgt die Zahl dieser Schulen 22. Sie befinden sich in:
A. Landschaft Tanga:
1. Mnyanyani, Distrikt Mnyanyani. Lehrer Bakari.
2. Mwakidila,„ Mwakidila.„ Lila.
3. Amboni,„ Amboni.„ Viko. B. Landschaft Mtangata:
4. Kiwavu, Distrikt Kivindani. Lehrer Abdauah 4.
5. Tongoni,„ Geza.„ Ali 2.
6. Mwarongo,„ Mwarongo.„ Mbwana 2.
7. Kigombe,„ Kigombe„ Hamza.
C. Landschaft Muoa: 8. Kwale, Distrikt Kwale. Lehrer Kipa. 9. Manza,„ Manza.„ Twana. 10. Muoa,„ Muoa.„ Jumbe. 11. Yassini,„ Muoa.„ Maliza 1.


