Barth'’schen Fibel eingeübt das kleine Alphabet mit lateinischer Schreib- und Druckschrift — nicht die unpraktischen arabischen Schriftzeichen—, einfache Worte und kurze Sätze. Später werden nach dem von Rutz und Blank neu herausgegebenen Lesebuch Lese- und Schreibübungen vorgenommen. Letztere umfassen Abschriften, Diktate und Aufsätze, sowie UÜbungen in Verwaltungs- und Steuersachen, oder sie beziehen sich auf das Anlegen von Steuerlisten und anderen schematischen Ubersichten und Aufstellungen.
In Kamerun und Sebbevi werden im deutschen Unterricht Lesen, Schön- schreiben und Rechtschreiben(auf die Schiefertafel und ins Heft) nach der deutschen Fibel von Christaller und nach dessen Lesebuch gelehrt. Das grosse und kleine deutsche Alphabet wird auch in lateinischer Druckschrift gelehrt. Mindestens ein Drittel der Regierungs- schüler von Sebbevi macht in Diktaten, in denen nur Wörter vorkommen, die in der Gram- matik schon dagewesen sind, keinen Fehler. In Viktoria wird Schönschreiben nach der methodischen Anleitung zum Schönschreibunterricht von Hartmann getrieben, Rechtschreiben nach dem Hirt’schen Lesebuch und nach den UÜbungsstoffen für den Rechtschreib-Unterricht von Löchner und Krauss, Lesen nach Hirt's Fibel- und Lesebuch.
Im Rechnen werden übereinstimmend an allen Regierungsschulen durchgenommen: die 4 Grundrechnungsarten, Zeitrechnung, Regeldetri und die Anfangsgründe der Bruchrech- nung. Die westafrikanischen Anstalten gehen in ihrem Ziele noch weiter und lehren auch die Dezimalbrüche(Dezimalmasse), Schlussrechnungen u. s. w. Der Lehrplan der Regierungs- schule zu Viktoria, die von allen Schulen die höchsten Anforderungen in diesem Fache stellt, bestimmt für das 4. Schuljahr: Zweisatz, Dreisatz, Vielsatz, Schlussrechnungen, Prozent-. Zins-, Gewinn-, Verlust-, Gesellschaftsrechnungen, Arbeits- und Verbrauchsrechnungen. Hingegen verlangt die Regierungsschule zu Tanga, dass die Schüler noch mit dem Steuerwesen(Steuerstufen, Erklärung, Aufstellung und Ausführung von entsprechenden Schemata und Formularen) bekannt. und vertraut gemacht werden. Die von den eingeborenen Beamten auf der Schule erworbenen Kenntnisse im Steuerwesen haben der dortigen Verwaltung bei der Ein- und Durchführung der Steuerverordnungen erhebliche Dienste geleistet. Die Bruchrechnung muss in Kamerun auf deutsch gegeben werden, da, wie schon Christaller angiebt, das Duala keine Bruchbezeichnungen hat und sich auch keine bilden lassen. In Togo werden die Zahlen von 100 an nur deutsch bezeichnet, da das Ephe das Dezimalsystem nicht hat und als höchste Zahleneinheit nur 40 kennt(100= 2.40+ 20). Im allgemeinen hat der Neger, vielleicht mit Ausnahme der Bakwiri. entsprechend seiner grossen Neigung für praktische Kenntnisse, eine ausgesprochene Vorliebe für Rechnen, und namentlich sollen manche Dualakinder„als Erben ihrer Väter schon merkwürdige Fertig- keiten mit zur Schule“ bringen. Im übrigen ist die Begabung der Westafrikaner für Mathematik mittelmässig und steht ziemlich weit hinter der der Europäer zurück, so dass schon das Er- lernen des deutschen Zahlensystems den Jungen grosse Schwierigkeiten verursacht.
Geschichte sowie Naturkunde wird in den ostafrikanischen Schulen nur ge- legentlich im Anschluss an Stoffe des Lesebuchs gelehrt; die Geschichte des deutschen Volkes seit 1870 steht im Vordergrund. In Kamerun wird in der zweiten Klasse die Geschichte der alten Kulturvölker, in der I. die mittlere und neuere Geschichte in grossen Zügen durch- genommen. In Viktoria erhalten Kl. II und I gemeinsamen Geschichtsunterricht, und zwar in einem Jahre in alter und mittlerer, im andern in neuerer Geschichte. In Sebbevi behandelt. der Unterricht in der Geschichte, der mit dem in der Naturgeschichte abwechselt, die wichtigsten Zeitabschnitte und die Träger der Hauptepochen unter Hervorhebung der die einzelnen Perioden beherrschenden Ideen. So umfasst er folgende Abschnitte: Weltreiche, Karl der Grosse, Barbarossa, Kreuzzüge, Entdeckungen, Reformation, 30 jähriger Krieg, Grosser Kurfürst, Friedrich Il., Revolution(wird nur getreift), Napoleon, 1813, 1864, 1866, 1870. Auch hier soll der Geschichtsunterricht den Zweck verfolgen, den Patriotismus zu pflegen. Ein Lehr- buch ist für dieses Fach an keiner Anstalt eingeführt; die im Lesebuch enthaltenen geschicht- lichen Stoffe genügen vollkommen.
Geographie scheint nach den uns vorliegenden Jahresberichten in Bagamoyo nie als selbständiges Lehrfach getrieben worden zu sein. Im Stundenplan der Regierungsschule zu Dar-es-Salam ist Geographie für Klasse I und II mit 2 wöchentlichen Lehrstunden angesetzt. In Tanga wird sie in der 5. Klasse zweimal wöchentlich mit je ½ St. gelehrt. Der Unter-
* Vgl. Kolonialblatt 1899, Nr. 5, S. 167.


