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In Deutsch-Ostafrika befinden sich die drei anderen Regierungsschulen, und zwar zu Tanga, Bagamoyo und Dar-es-Salam. Die älteste unter ihnen, die zu Tanga, wurde im Einvernehmen mit der Regierung von der deutschen Kolonialgesellschaft ins Leben ge- rufen, die ein jährliches Lehrergehalt von 4500 Mark für die zwei ersten Jahre bewilligte und auf Veranlassung des Gouverneurs von Soden den württembergischen Lehrer Barth als Leiter der Anstalt zu gewinnen wusste. Die Regierung stellte nur das Schulgebäude und übernahm die Anstalt in alleinige Verwaltung erst mit Beginn des Jahres 1895 nach dem Weggange Barth's. Am 19. Juli 1895 ging das Inventar der Schule in das Eigentum des Kaiserl. Gouvernements über. Eröffnet wurde die Anstalt am 15. Dezember 1892. Am ersten Tage erschienen gar keine Schüler, da die einheimische Bevölkerung der neuen Anstalt gegen- über eine abwartende Stellung einnahm*. Daher schickten einige Europäer ihre schwarzen Diener(boys) zur Schule, die fast alle über 18 Jahre alt waren. Ihre Zahl betrug anfangs 8. Sie wurden nachmittags von 3 bis 5 im Lesen und Schreiben unterrichtet. Nach und nach kamen auch Kinder, im Anfang jedoch aus reiner Neugierde. Nach kurzer Zeit stieg die Zahl der Schüler auf 40, unter denen sich noch viele Erwachsene befanden. Im Schuljahre 1893/94 betrug die Schülerzahl schon 58, und zwar 25 ältere und 33 jüngere Schüler, 1894/95 durchschnittlich 50, 1895/96 97, unter denen nur noch 14 Erwachsene waren. Die Anstalt, die zwei Abteilungen hatte, wurde infolge der hohen Zahl der Zöglinge in drei Abteilungen eingeteilt. Zur ersten gehörten die an der Post und am Zollamt angestellten Goanesen und Parsen sowie viele Inder, zur zweiten die boys, die dritte Abteilung bildeten die Kinder, der eigentliche Kern der Schule. Im folgenden Schuljahre(1896/97) wurde aus pädagogischen Gründen von dieser Einteilung Abstand genommen, und die Schüler wurden nicht nach dem Alter und der Nationalität, sondern nach den Kenntnissen wieder in zwei Klassen eingeteilt. Die Schülerzahl nahm in diesem Schuljahre nicht zu, doch war der Schulbesuch ziemlich regel- mässig, was vorher nicht der Fall war. Eine ganz neue Einrichtung wurde in demselben Schuljahre getroffen. Junge Eingeborene, die besonders befähigt waren, wurden nämlich aus den verschiedensten Orten des Bezirks der Regierungsschule zugewiesen, um hier auf Staats- kosten soweit ausgebildet zu werden, dass sie späterhin den Ortsältesten in ihrem amtlichen Verkehr mit der deutschen Verwaltung mit Erfolg dienen können. Das Verdienst dieser vor- trefflichen Einrichtung gebührt vor allen Dingen dem Regierungslehrer Blank, der seit dem 14. Mai 1895 an der Anstalt thätig ist. Vorher leitete die Schule vertretungsweise ein halbes Jahr lang Gilcher als Nachfolger Barth'’s. Der Initiative des Regierungslehrers Blank ist fernerhin zu verdanken, dass seit dem Schuljahre 1897/98 in der Regierungsschule Lehrer für die Gemeindeschulen des Hinterlandes ausgebildet werden. Auf diese neue Einrichtung kommen wir weiter unten zu sprechen. Um noch mehr„durch möglichst grosse Ausdehnung und Aus- breitung des Schulunterrichts das Bildungsniveau der Bevölkerung, besonders der des Hinter- landes, zu heben“, wie es in dem letzten Jahresberichte heisst,„sind der Regierungsschule Schüler aus allen Teilen des Bezirkes zugeführt worden... Diese erhalten Beköstigung und Wohnung und, soweit es die vorhandenen Mittel erlauben, auch Kleidung. Für die Unter- bringung der Schüler hat die Gemeinde Tanga die Mittel zu einem Schülerhause bewilligt, das in vier getrennten Abteilungen den Schülern gute Wohn- und Schlafräume bietet. Die Tages- und Arbeitseinteilung wird durch eine Haus- und Schulordnung geregelt.“ Im Mai 1899 betrug die Zahl der Kostschüler 103. Eine weitere in das Leben der Tangaer Regierungs- schule tief einschneidende Massregel, die hoffentlich recht bald auch auf alle Schulen in Deutsch- Ostafrika ausgedehnt wird, ist mit dem 1. August 1899 getroffen worden. An diesem Tage wurde nämlich die allgemeine Schulpflicht für Tanga endgültig eingeführt, und zwar unter Mitwirkung der eingeborenen Stadtobersten und Stadtältesten jeden Stammes, die hauptsäch- lich durch die von den Gemeindeschulen des Hinterlandes errungenen Erfolge dazu veranlasst wurden. Der Erlass bestimmt, dass alle Kinder, Hörige und Freigeborene, vom 6. bis 15. Lebensjahre mindestens 2 Stunden täglich die Schule zu besuchen haben, und dass die Väter oder Vormünder auf die Regelmässigkeit des Schulbesuchs ihrer Kinder achten müssen. Un- erlaubte Schulversäumnisse werden bestraft. Vorübergehende Befreiungen vom Schulbesuch können nur aus besonderen Gründen erfolgen. Infolge dieses Schulerlasses hat die Anstalt
* Vgl. Barth's Aufsatz: Die ersten Lebensjahre unserer deutschen Schule in Tanga(Deutsche Kolonial- zeitung 1895, Nr. 12). Wir müssen diesen Aufsatz wegen seines hochinteressanten Inhalts warm empfehlen.


