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Die Reſultate ſeiner Abhandlung ſtellt Raumer ſelbſt in folgenden 12 Sätzen zuſammen: 1) Wir haben eine in den meiſten Punkten übereinſtimmende Rechtſchreibung und an dieſe Recht⸗ ſchreibung haben wir uns zunächſt zu halten. 2) Die deutſche Rechtſchreibung hat ſich beſtrebt, die Ausſprache der Gebildeten durch Schriftzeichen wiederzugeben. Eben dadurch ſie der Maßſtab geworden für die Beurteilung deſſen, was für richtig gebildete Ausſprache gilt. 3) Obwol in den meiſten Punkten übereinſtimmend und im Prinzip richtig, iſt die neuhochdeutſche Rechtſchreibung doch weder zu einem vollſtändigen Abſchluß gelangt, noch hat ſie ihr Prinzip folgerichtig und mie glücklicher Verwendung ihrer Mittel durchgeführt. Der erſte Umſtand macht weitere Feſtſtellungen notwendig, der zweite erweckt den Wunſch nach zweckmäßigen Aenderungen unſerer Rechtſchreibung. 4) Der bei allen neuen Feſtſetzungen und Aenderungen unſerer Rechtſchreibung zuerſt in Betracht kommende Geſichtspunkt iſt, daß die in der Hauptſache vorhandene Uebereinſtimmung der deutſchen Rechtſchreibung nicht wieder zerrißen werde. Auch eine minder gute Orthographie, wofern nur ganz Deutſchland darin übereinſtimmt, iſt einer vollkommeneren vorzuziehen, wenn dieſe vollkommenere auf einen Teil Deutſchlands beſchränkt bleibt und dadurch eine neue und keineswegs gleichgiltige Spaltung hervorruft. 5) Daraus ergibt ſich ſchon, daß alle neuen Feſtſetzungen ſich möglichſt dem Vorhandenen anſchließen, alle Aenderungen maßvoll und behutſam vorgenommen werden müßen. Denn nur ſo wird man in der Hauptmaſſe einig bleiben, das Zwieſpaltige nur einen verhältnismäßig kleinen Teil des Ganzen ausmachen. 6) Feſtſetzungen und Aenderungen müßen ſich dem Grundcharakter unſerer bisherigen Orthographie anſchließen. Dieſer iſt aber ein überwiegend phonetiſcher. 7) Die Einführung hiſtoriſcher Unterſcheidungen, die in gebildeter Rede nicht mehr geſprochen werden, iſt zurückzuweiſen; die Bezeichnung unſerer jetzt giltigen Ausſprache durch die Schrift feſtzuhalten. Daher iſt die neue Verteilung der ſz und ſſ zu verwerfen. Unter den verſchiedenen Arten, auf welche man die jetzt giltige Ausſprache zu beſeitigen geſucht hat, gibt die Heyſe's(Schulgr. 12. Aufl. S. 71—73) den Laut am genaueſten wieder.(Einige Fälle hat jedoch Heyſe misverſtanden. So ſollte er nach ſeiner eigenen Regel ſchreiben deshalb und weswegen). 8) Aenderungen der herkömmlichen Schreibweiſe zerfallen in zwei weſentlich ver⸗ ſchiedene Klaſſen, nemlich erſtens in ſolche, die den Laut der bisherigen Zeichen nicht verändern, ſondern nur durch andere Zeichen ausdrücken, und zweitens in ſolche, die ausgeſprochen den bisherigen Laut verändern. 9) In die erſte Klaſſe gehört phonetiſch die Frage über die großen Anfangsbuchſtaben der Subſtantiva. Dafür, daß die Schulen die großen Anfangsbuchſtaben der Subſtantiva jetzt nicht beſeitigen können, ſprechen ſich auch eifrige Anhänger des Kleinſchreibens aus 4⁰). Subſtantiva ſind alſo groß zu ſchreiben. Adverbia(anfangs, teils ꝛc.) ſind jedenfalls klein zu ſchreiben. Ebenſo die Pronomina(jemand, niemand ꝛc.) In Betreff der übrigen Wöͤrter würde ich derjenigen Schreibweiſe den Vorzug geben, deren Erlernung am wenigſtens Zeit und Mühe koſtet. 10) Die neuhochdeutſche Rechtſchreibung hat geſtrebt, die langen und kurzen Vokale zu unterſcheiden. Eine ſolche Unterſcheidung iſt ein offenbarer Vorzug einer Schrift. 11) Das th iſt in Wörtern, denen die gebildete Ausſprache kurzen Vokal zuerkennt(Wirth und Thurm) auf einfaches t zurückzuführen, weil es hier ſeinen eigenen Zweck widerſpricht. Auch in einigen anderen Fällen wird man bei Beſeitigung dieſer ſeltſamen Schreibweiſe etwas unbedenklicher verfahren dürfen, als bei den übrigen Dehnzeichen. Man ſchreibe alſo nicht bloß Gebet, Gebot, Geburt, Abenteuer, der und die Hut, behüten, ſondern auch Heimat und Armut. Auch gegen die Schreibung Mut, Glut, Flut, Blüte, Not, nötig, rot würde man nur das einwenden können, daß die größere Maſſe der Literatur hier noch am th feſthält.— 12) Betrifft die zweite Klaſſe von Schwankungen und Aenderungen, bei denen die verſchiedene Schreibung nicht der verſchiedene Ausdruck eines und desſelben Lautes iſt, ſondern bei denen die eine Schreibung einen anderen Laut bezeichnet, als die andere. So iſt es bei betriegen und betrügen, bei Gebirge und Gebürge u. ſ. f. Ziehen wir es hier nicht vor, Doppelformen beſtehen zu laßen, ſo hat die Sprachgeſchichte zu entſcheiden. Dieſe Entſcheidung iſt nicht ſehr leicht, wenn wir nur die alte Sprache befragen. Danach würde z. B. die Form betriegen ohne Widerſpruch feſtſtehen. Fragen wir dagegen nach den analogen Wörtern der neuhochdeutſchen Sprache, ſo wird die Beantwortung bisweilen ſehr ſchwierig, wenn ſich nemlich beide Formen durch anerkannte
40)„Auf einen Streich läßt ſich die Majuskel nicht erlegen, man kann ſie aber beſchränken.“ Weinhold S. 33.


