Aufsatz 
Die Entwickelung der deutschen Orthographie bis zur Gegenwart mit Rücksicht auf das von der Schule zu befolgende Prinzip / Leimbach
Entstehung
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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule.

Dienſtag, den 31. März, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung.

Choral: Gott des Himmels und der Erden. Gebet. Sexta: Religion bis 9 ½ Uhr Pfarrer Wolff.

Geſchichte bis 10 Uhr Reallehrer Leimbach. Tertia: Lateiniſch bis 10 ½ Uhr Dr. Schäfer.

Naturgeſchichte bis 11 Uhr Dr. Hempfing. Quarta: ranzöſiſch bis 11 ½ Uhr Reallehrer Keller.

eographie bis 12 Uhr Leimbach. Nachmittags 2 Uhr. Secunda: Engliſch bis 2 ½ Uhr Reallehrer Dute. Phyſik bis 3 Uhr Dr. Hempfing. Quinta: Rechnen bis 3 ½ Uhr Dr. Meyer.

Franzöſiſch bis 4 Uhr Reallehrer Keller.

Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Wechſel der Lehrgegenſtände. 2

Schlußworte der Prüfung von dem Rector und Entlaſſung der Abiturienten.

Geſang. Choral: Nun danket alle Got ꝛc.; darauf einige Lieder.

Bekanntmachung der Verſetzung und Einhändigung der Zeugniſſe. 1

Während der Prüfnung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Ein⸗ ſicht ansgelegt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres begiunt Donnerſtag, den 16. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehres vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegen⸗ genommeu.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 15. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Caaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntniß der Redetheile; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſcheu, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Claſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ſich ihre Söhne einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector der höheren Bürgerſchule: Dr. Hempfing.