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Namentlich wird in Luthers ſpäteren Schriften die Orthographie einfacher, und Fiſcharts Orthographie darf in vielen Wörtern richtiger genannt werden, als die unſere. So war in der neuhochdeutſchen Schriftſprache ein entſchiedener Fortſchritt warzunehmen. Es folgte zwar noch einmal im 17. Jahrhundert ein Rückſchlag, doch wurde er überwunden und die neuhochdeutſche Sprache blieb ſiegreich. Opitz und namentlich Schottel und ſeine Nachfolger(Stieler in ſeinem Sprachſchatz, 1691, Bödicker in Berlin, † 1695, und J. Leonh. Friſch in Berlin, † 1743) zeigen das eifrige Beſtreben der Grammatiker, das Schwankende und Unſichere in der neuhoch⸗ deutſchen Schriftſprache zu beſeitigen. Während Opitz in ſeinen Gedichten die accentuierende Silbenmeßung befolgt und ſo die herſchende große Verwirrung in Betreff der Quantität der Silben beſeitigt 1⁰), ſtellt Schottel den Schreibgebrauch für ſeine Zeit und die nächſte Zukunft feſt. Er befolgt entſchieden das phonetiſche Prinzip.„Alle diejenige Buchſtabe, welche der Rede keine Hilfe tuhn, unnd alſo überflüſſig ſeyn“ ſucht er wegzuräumen und Ordnung in die Majuskel zu bringen. Aber„damit der ſo klügelwillige Argwohn der Neuerung, ſo viel tuhnlich, gleichwohl beſänftigt werden möge“, will er doch in gewiſſen Fällen vielmehr dem beliebten Gebrauche nachgeben als der
natürlichen Gleichförmigkeit der Sprache 1¹).
II. Die Gottſched⸗Adelung'ſche Orthographie und ihre früheſten Gegner. 1. Gottſched.
Die an Opitz und Schottel angelehnte grammatiſche Tätigkeit ſchließt ab mit Joh. Chriſt. Gottſched. Seine„Vollſtändigere und neu erläuterte deutſche Sprachkunſt, nach den Muſtern der beſten Schriftſteller des vorigen und itzigen Jahrhunderts, Leipzig 1748“ wurde nunmehr maßgebend für Grammatik und Orthographie, wie man denn gewohnt iſt, ihn als„literariſchen Diktator von Leipzig“ zu bezeichnen, obgleich Adelung von ihm ſagt,„daß er, einige wenige ihm eigene Grillen abgerechnet, nichts weiter getan, als daß er die Orthographie, welche er ſchon im völligen Gange fand, nach Regeln zu beſtimmen und auf zweifelhafte einzelne Fälle anwendbar zu machen geſucht habe“ ¹²), und er ſelbſt erklärt:„Ich habe keine beſondere Schreibart, die mich von andern guten Schriftſtellern unſers Jahrhunderts, die ihre Sprache mit Fleiß getrieben haben, unterſchiede. Ich mag kein Neuling ſein, ſondern mache mir eine Ehre daraus, wie ein Canitz, Beſſer, Neukirch, Pietſch und Günther geſchrieben zu haben“ ¹³).
Gottſched ſtellt nun unter Berufung auf Quintilian*⁴) als oberſte orthographiſche Regel folgende hin:„Man ſchreibe jede Silbe mit ſolchen Buchſtaben, die man in der guten Ausſprache deutlich höret“. Es iſt das allerdings dasſelbe Prinzip, das wir bei allen deutſchen Orthographen ſeit dem 16. Jahrhundert finden: Laut und Schrift in Uebereinſtimmung zu bringen, alſo das phonetiſche.
Was läßt ſich für, was gegen dasſelbe ſagen?.
Daß es das älteſte Prinzip iſt, wurde ſchon oben angedeutet, da im Althochdeutſchen und im Mittelhochdeutſchen bis etwa zur Mitte des 14. Jahrhunderts eine völlige Uebereinſtimmung der Schrift und der Sprache beſtand. Dieß fällt ſogleich in die Augen, wenn man— um nur auf eine Erſcheinung hinzuweiſen— die Konſonantenbezeichnung betrachtet. Außer den Fällen, wo ein Konſonant wirklich doppelt geſprochen werden konnte, findet man ihn auch niemals doppelt geſchrieben, alſo niemals im Auslaut, auch niemals im Inlaute, ſobald ein anderer Konſonant darauf folgt. Ebenſo wird man vergebens nach der Verbindung von ft ſuchen; denn in den
10) S.„Des berühmten Schleſiers Martini Opitii von Boberfeld Opera Geiſt⸗ u. Weltlicher Gedichte“. 7. Ausg. Breßlau, 1628, nebſt den ſich daran anſchließenden„Aumerkungen in die Teutſche Proſodie von Enoch Hanan nn 2 darinnen dasjenige, was etwan Herr Opitz übergangen oder damals nicht erfunden geweſen, kürtzlich dargeſtellt wird“.
1 11) Vgl.„Schottelius kurtze und gründliche Anleitung zu der Recht Schreibung Und der Wort Forſchung In
der Teutſchen Sprache“, ſowie:„Von den teutſchen Hauptſprachen, Braunſchweig 1663, 4.
12) a. a. O. p. 9 u. 10.
13) Sprachkunſt p. 20 u. 21.
14) L. 1. c. 7.


