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wie dieſelbe in der Entwickelung der Sprache begründet iſt, ſo geſtaltet die Sache ſich anders; dann erkennen auch wir die Orthographie als einen ſehr wichtigen Teil der Sprachwißenſchaft an und die Förderung darin als ein hohes Erfordernis der allgemeinen Bildung, weil es ſich hier um die Fixierung der Schriftſprache handelt, letztere aber nichts anderes, als die Verkörperung des leben⸗ digen, darum aber auch geiſtig flüchtigen Wortes iſt, ſo daß eine Sprache— auch die Mutter⸗ ſprache— ſicherer aus den ſchriftlichen Denkmalen, als aus dem lebendigen Verkehr erlernt wird.
Unſer Gegenſtand ſteht hiernach an Wichtigkeit keinem andern auf dem Schulgebiete nach und iſt darum unſerer Betrachtung ſchon an ſich wol wert, wenn auch die allgemein gefühlte Unſicher⸗ heit, in welche die neueren Reformbeſtrebungen uns geführt haben, nicht vorhanden und von dieſer Seite 5 keine ſo zwingende Notwendigkeit zum Eingehen auf denſelben gegeben wäre, als es eben der Fall iſt.
Die Sache läßt ſich auch damit nicht abtun, daß man den Rat gibt, die hergebrachte Schreibung feſtzuhalten und von allen Neuerungen abzuſtehen. Dieſe naive Meinung können nur diejenigen haben, denen die neueren großartigen Forſchungen auf dem Gebiete der deutſchen Sprache fremd geblieben, und die nichts davon wargenommen haben, wie die orthographiſche Frage bereits in ein Stadium getreten iſt, von welchem ein Zurückverſetzen auf den früheren Stand ins Bereich der Unmöglichkeiten gehört.
Wollen wir aber auf dem beregten Gebiete einen feſten Standpunkt gewinnen, ſo müßen wir vor allen Dingen nach dem Grundgeſetz für unſere deutſche Orthographie fragen.
Aber iſt denn auch wirklich ein Grundgeſetz in unſerer Orthographie vorhanden?— Nicht wenige werden dieſe Frage verneinen. So ſchreibt Harniſch noch im Jahre 1832:„Die einzige richtige, allgemeine Regel in der Rechtſchreibung iſt die:„Schreibe ſo, wie es Adelung für gut befunden hat, es ſei ſo ſinnig oder ſo widerſinnig als es will.“ ²) Wenn nun auch in unſerer bisherigen Darlegung einiger Anhalt dafür gefunden werden könnte, daß auch wir dieſe Meinung teilten, ſo iſt dieß doch nicht der Fall, wie wir im nachſtehenden dartun werden.
Man hat die jetzt noch ziemlich allgemein herſchende Orthographie die Adelung'ſche oder auch die Gottſched-Adelung'ſche genannt, wie die vor Gottſched herſchende die Freyer'ſche od. halliſche genannt wurde, weil Hier. Freyers Anweiſung zur deutſchen Orthographie die gangbarſte und Freyer Inſpektor an dem Pädagogium zu Halle war, obwol er nach Adelungs Verſicherung ſich ganz an die Orthographie ſeiner Zeit band. So hat Adelung auch für ſeine Perſon„im voraus ſehr feierlich die Ehre ſich verbeten“, die allgemein übliche Orthographie, ſo wie er ſie vortrage, in der Folge nach ſeinem Namen zu benennen, indem er im Grunde nichts neues lehren, ſondern ſich nur bemühen werde, das Alte gründlicher, ausfürlicher und frucht⸗ barer vorzutragen, als vor ihm geſchehen ſei, und auch den Namen„Gottſchedi'ſche“ Orthographie hat er zurückgewieſen ³). Trotzdem aber iſt der Name gewält worden und geblieben. Es könnte darum vielleicht ſchon genügen, wenn wir auf dieſe beiden Autoren zurückgiengen; doch wollen wir noch einige Bemerkungen vorausſchicken.
I. Die Orthographen vor Gottſched.
Das Neuhochdeutſche ſteht mit dem Mittelhochdeutſchen in eben ſolchem Zuſammenhange, wie letzteres mit dem Althochdeutſchen. In den Denkmälern des Mittelhöchdeutſchen aber ſehen wir wie im Althochdeutſchen eine völlige Uebereinſtimmung der Schrift mit der Sprache. Als aber ſeit der Mitte des 14. Jahrhunderts und fernerhin die Sprache ſich verſchlechterte, trat auch eine Verſchlechterung der Schreibweiſe ein, die ſich namentlich in der unnötigen und auf⸗ fallenden Konſonantenverſtärkung kundgab ⁴), ebenſo in der willkürlichen Anwendung der Majuskel
2) Harniiſch„Zweite faßliche Anweiſung zum vollſtändigen Unterricht in d. deutſchen Sprache“. 3. Aufl. p. 231. 3) Adelung„Vollſtänd. Anweiſung zur deutſchen Orthographie.“ 4. Aufl. p. 9 u. 10.
4) So ſelbſt bei dem ſprachgewaltigen Luther: teuffeliſch, ſeligklich, gefengknuß, fedder, ſchrifft, Notturfft, bitth; in der Kanzleiſprache jener Zeit, z. B. in Briefen von Karl V., Erzherzog Ferdinand, Kurfürſt Friedrich z. Sachſen: nechſtkhunfftig, rechtmeſſiglich, welld, anzeaigen u. dgl. Vgl. Dr. E. Opitz:„Ueber die Sprache Luthers. Halle 1869“. Konſonantenhäufungen im An⸗ und Auslaut, wie khunt, tzu, deutzſch ꝛc., kommen häufig vor; ebenſo: unndt, Herrz, Lammp, nimmb.


