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Die Abkürzungszeichen sind hier mannigfaltiger als in der vorigen Hand- schrift, was natürlich das Lesen erleichtert. Während dort der eine Strich, welcher über das Wort gesetzt wurde, aufs verschiedenste gedeutet werden konnte, haben wir hier eine ganze Anzahl von Bogen und Häkchen, die meistens von vornherein nur eine ganz bestimmte Auflösung zulassen. Daneben begegnen wir auch oft über- geschriebenen Buchstaben, welche in dem ersten Manuskript selten sind, und eine weitere Neuerung ist endlich das z-förmige Zeichen, das am Wortschluſs für m ver- wandt wird. ¹)
III.
Das folgende Dokument hat einen kleineren Umfang als die übrigen und trägt mehr als sie den Stempel der Flüchtigkeit. Man sieht ihm fast auf den ersten Blick an, daſs es kein sehr wichtiges Aktenstück sein kann. Darauf weist nächst der äufseren Form besonders die nachlässige Schrift hin, welche derjenigen des vorigen Manuskripts ziemlich ähnlich ist, mit der ersten Handschrift aber die charakteristischen Schleifen an den Oberschäften gemein hat. Auch das Fehlen der Unterschriften der Beteiligten muſs sofort unsere Aufmerksamkeit erregen, denn hier zeichnet nur der Notar, welcher seinem Namen ein aufsergewöhnlich verziertes, mit zwei Kreuzen geschmücktes„Signum“ beifügt.
Inhaltlich nimmt dieses Schriftstück ebenfalls eine Ausnahmestellung ein. Es wird uns folgendes darin mitgeteilt: Andreas de la Font hat in dem Hause des Jacobus de Cuspineda in des letzteren und in Johannes Fortunys Gegenwart eidlich erklärt, dals er infolge eines Häusertausches den beiden Genannten jährlich zu Allerheiligen 40 Sol ²) zu zahlen habe(.... pro quibusquidem mansoneriis dictus Andreas de la font dixit se facere reddere et prestare facereque reddere et prestare debere et consuevisse anno quolibet in festo omnium sanctorum predictis venerabilibus Jacobo de cuspineda et Johanni fortuny equis partibus Quadraginta sol. barchns.) Hierüber wurde am 22. September 1377 ein Notariatsinstrument ausgefertigt, welches jedoch nicht abgeschlossen und als rechtliche Urkunde bestätigt wurde(.... nondum clausum nec ratione dominii firmatum). Der unterzeichnete Advokat ist daher von der einen Partei, von Jacobus de Cuspineda und Johannes Fortuny, aufgefordert worden ihnen alle öffentlichen, an jenem Tage aufgenommenen Aktenstücke, welche sich auf diese Sache beziehen könnten, zu übergeben.
Es bedarf keiner allzu groſsen Phantasie, um einen Zusammenhang zwischen dieser und der vorigen Urkunde zu entdecken. Dort lieſs sich der wahrscheinlich rechtskundige Sohn eines rechtsgelehrten Vaters von seinen nächsten Angehörigen eine Vollmacht geben, um gemeinsame Vermögensangelegenheiten zu ordnen. Hier bekommen wir nun einen Einblick in seine Thätigkeit. Er macht alte Ansprüche seiner Familie geltend, findet, dafs vielleicht gerade durch den Tod seines Vaters manches ins Stocken geraten ist, was längst hätte ausgetragen sein sollen, und schickt sich an das Versäumte mit aller Energie nachzuholen.— In erster Linie ist es natürlich der uns in beiden Handschriften begegnende Name des Johannes Fortuny,
¹) Da die zur genauen Darstellung der Abkürzungen nötigen Typen erst eigens angefertigt werden müſsten, so verzichte ich darauf, die Zeichen mit ihrer Erklärung hierher zu setzen, umso mehr, als sie sich fast immer mit den gewöhnlich gebrauchten Abbreviaturen decken.
2²)„Sol“ ist die Abkürzung von„solidus“ und hat also dieselbe Etymologie wie das frz.„sou“. Heutzutage besteht noch unter dem Namen„sol“ eine Münze, die den Wert von 4 Mk. hat, in Pern.


