— 26—
zeitig die Anstalt, so hat nur der älteste das volle Schulgeld zu zahlen: für die übrigen tritt eine Ermäſsigung von 20% desselben ein.— Aufnahme- resp. Einschreibe- geld 5 M. Für ein gewöhnliches Entlassungszeugnis sind 50 Pfg., für ein Reife- zeugnis 3 M. an die Schulkasse zu entrichten. Abmeldungen müssen vor Beginn eines Quartals resp. Semesters an den Unterzeichneten gelangen, sollen dieselben bezüglich des Schulgeldes für genânnte Zeitabschnitte Geltung haben.
Sprechstunden des Direktors: Montags und Donnerstags von 11—12 Uhr morgens.
Bockenheim, im April 1889. Der Direktor: Wiegand.


