Aufsatz 
Vier mittelalterliche Handschriften
Entstehung
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Nach dieser eingehenderen Beschreibung der ältesten der vier Handschriften kann ich mich bei der Besprechung der übrigen kurz fassen, um so mehr als die jüngste Urkunde ganz abgedruckt ist. Ich würde sonst unnützer Weise vieles von dem, was bereits gesagt ist, zu wiederholen haben.

II.

Die zweite Urkunde, welche den 20. Februar 1446 als Datum der Ausfertigung trägt, ist eine Vollmacht. Eulalia Fortuny, die frühere Gattin des Johannes Fortuny, eines Discretus ¹) und Notarius der Stadt Calcdas de Montebovino, und ihr Sohn geben dem Bruder des letzteren, der wie sein Vater Johannes Fortuny heiſst, eine Vollmacht zum Verkaufe ihres Eigentums und zum beliebigen Schalten und Walten mit ihrem Vermögen.

Das Dokument weist eine grofse Anzahl von zum Teil umfassenderen Kor- rekturen auf, welche am Schluſs in der bereits angedeuteten Weise von dem Advokaten aufgeführt und beglaubigt werden.

Was den Ort anlangt, in welchem die Handschrift entstand, so ist es sicher, daſs dieselbe in Catalonien abgefalst wurde, denn gleich in der zweiten Zeile beruft man sich auf catalonische Einrichtungen und Gebräuche. Wir finden denn auch in der That auf den Karten den oben erwähnten Ort Calcdas(jetzt Caldas) in dieser spanischen Provinz mehrfach vertreten. Eines der so benannten Städtchen hat bei Stieler den Zusatzde Mombuy und ist offenbar unser Calcdas de Montebovino. Es liegt nördlich von Barcelona. Das Manuskript'ist aber nicht von da datiert, sondern vonbarchne(mit dem gewöhnlichen Abkürzungsstrich versehen), einem Ort, als dessencivis sich Eulalia im Eingange des Schriftstückes ausgiebt und der auch sonst häufig erwähnt wird. Nun ist Barcino ³) der Name, den Barcelona im Altertum hatte und welchen es dann als lateinische Form im Mittelalter beibehielt. Barcinone ist also der Ablativus loci, in welchen wir obige Abkürzung aufzulösen haben. Das h stört dabei nicht, da die Schreibweise Barchino ebenfalls von Deschamps belegt wird und auſserdem die Einschiebung dieses Buchstabens nach dem c in unseren Manuskripten oft vorkommt, wo wir sie nicht erwarten.

Konnte man in der Schrift der oben besprochenen Urkunde recht wohl etwas von jenem steifen Schwunge entdecken, den Schum mit der sprichwörtlich gewordenen spanischen Grandezza in Verbindung bringt, so zeichnet sich dieses Dokument wohl auch durch die steifen Züge der Buchstaben aus, von dem Schwunge aber ist nichts mehr vorhanden. Die Lettern stehen gerade und ohne irgendwelche unnötigen Ver- zierungen vor uns, sie sind bedeutend weiter auseinander gerückt als die früher be- trachteten, und die Schrift macht daher, da die Zwischenräume innerhalb eines und desselben Wortes nicht überall gleich sind, nicht den zusammenhängenden, geschlos- senen Eindruck, der uns in der älteren Urkunde auffällt. Die Oberschäfte der b, f und l haben nicht mehr die Schleifen, und es macht sich überhaupt das Bestreben bemerkbar zu der einfacheren Form der alten Minuskel zurückzukehren.

¹) Discretus, titulus honorarius consulum Nemausensium, sive ex jurisperitis, sive ex mer- catoribus, aut etiam ex laboratoribus electorum usque ad annum 1476(Nemausum= Nimes). Daneben heilst es aber für die Allgemeinheit:(Titulus) iis tantum tribuitur, qui doctores vel licentiati erant in legibus.(Ducange.) 1

²) cf. Kieperts Atlas antiquus und Dictionnaire de Géographie an cienne et moderne. Par un bibliophile(Pierre Deschamps). Paris 1870.