Aufsatz 
Vier mittelalterliche Handschriften
Entstehung
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wurde. Sieht man von dem s-förmigen ersten Striche ab, so hat man ungefähr die Gestalt eines aufrechtstehenden Kreuzes, in dessen vier Winkeln je ein Punkt oder eine kleine wagrechte Linie angebracht ist. Auch die etwas kunstvolleren Zeichen der Advokaten, welche ungefähr die Figur eines vierblätterigen Kleeblattes haben, sind in den verschiedenen Urkunden trotz der groſsen Zeitdifferenzen fast dieselben. Man muſs also annehmen, daſs sich gewisse stehende Formen ausgebildet hatten, die dann im Lauf der Jahrhunderte im Gebrauch blieben. Das Kreuz, welches sich als Unterschrift immer einer groſsen Beliebtheit erfreute, erscheint in unserer Hand- schrift auch im Mittelstück des Advokatenzeichens. Ferner ist noch auf einen durch- gehenden Unterschied aufmerksam zu machen. Während das Zeichen der Interessenten stets mit einem dem s ähnlichen Striche beginnt und dann am Schlusse nur die Silbenum aufweist, steht dasjenige des Notars immer Zwischen den beiden ausge- schriebenen Silbensig-num.

Es unterliegt keinem Zweifel, dafs derjenige, welcher vorgab das Dokument unterschrieben zu haben, keinen Federzug dabei gethan hat, sondern daſs der jeweilige Schreiber bezw. der Advokat auch die Beurkundung vornahm. In früherer Zeit war, besonders von den Fürsten, in den monogrammatischen Namenszügen wenigstens ein Vollziehungsstrich z. B. der Querbalken in einem H von der unterzeichneten Person eigenhändig gemacht worden. Später aber verlor sich sogar dieser Gebrauch vollständig und wurde durch einfaches Auflegen der Hand ersetzt, selbst in Fällen, wo das althergebrachtemanu propria oderego-subscripsi noch beibehalten wurde. ¹)

Die Zeit, um welche das Manuskript abgefafst wurde, ist bei der genauen Datierung ohne weiteres festzustellen. Unzuverlässigkeiten, wie sie Ficker ²) bei vielen mittelalterlichen Urkunden nachweift, sind hier kaum anzunehmen und würden, selbst wenn sie vorlägen, von keinem Belang sein, da wir kein Interesse daran haben, den Zeitpunkt ganz scharf zu präcisieren. Schwieriger ist die Frage nach dem Orte zu beantworten, wo die Handschrift entstand. Am Anfang derselben wird von Simona gesagtquondam de civitate vicen. ³), und das zu verkaufendehospitium liegt nach der Beschreibung in derselben Gemeinde. Wichtiger noch ist die Unterschrift des Notars:Signum Petri de Costa notarii publici vicen. auctoritate domini vicensis, denn im letzteren Falle ist das von dem Namen abgeleitete Adjektiv ausgeschrieben. Da- sich nun nördlich von Barcelona eine Stadt befindet, welche auf deutschen Karten) Vich, auf spanischenVique benannt ist, so glaubte ich den Schlufs ziehen zu dürfen, dass dies der Ort sei, um den es sich handelt. Die Orthographie Stielers und Andrees mufs wohl irgend einen inneren Grund haben welchen, weiſs ich nicht und sie würde jedenfalls zu unserem Aqdjektiv vortrefflich passen.)

Der Charakter der Handschrift ist derjenige einer sorgfältigen Kursive. Sie gleicht unter den von Schum in GröbersGrundriſs der romanischen Philologie) aufgeführten Schriftproben am meisten dem französischen Boethiusde consolatione, obwohl sich bedeutende Unterschiede zwischen beiden bemerkbar machen. Die scharfen, eckigen Züge der unteren Teile der Buchstaben stehen in unserem Manuskript in

¹) cf. Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre, Innsbruck 1877, Bd. II, pag. 63 ff. 2, a. a. O. pag. 237 ff.

³) Das Wort ist mit einem Abkürzungsstrich versehen.

¹) cf. Stielers und Andrees Handatlanten.

) Der Name scheint vom lateinischenvicus abgeleitet zu sein.

) Bd. I, pag. 176 ff.