Aufsatz 
Vier mittelalterliche Handschriften
Entstehung
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Dem Hauptteile ist es selbstverständlich vorbehalten, über das zu orientieren, worum es sich eigentlich handelt, und dies geschieht gewöhnlich in der umständlichsten Weise. Der Schluſs trägt wieder denselben formelhaften Charakter, den wir bereits bei der Einleitung kennen gelernt haben, und dient zugleich zur Ergänzung der letzteren. Er hebt sich von dem übrigen dadurch ab, daſs er mit den Worten Actum est beginnt und darauf, sofern dies nicht schon in den einleitenden Worten geschehen ist. Zeit und Ort der Abfassung des Dokumentes namhaft macht. Es folgen alsdann die Unterschriften der beteiligten Personen mit dem Zusatze:Qui haec

firmamus, laudamus et iuramus.

Damit ist die Urkunde eigentlich abgeschlossen, wenn nicht der Notur, welcher sie ausgefertigt hat, noch einige Bemerkungen über Verbesserungen zuzufügen hat,

die nachträglich in dem Texte vorgenommen worden sind. Die betreffenden Wörter wurden ausradiert und die Korrektur an ihre Stelle gesetzt, was sich heute noch auf den ersten Blick erkennen lässt. Um nun zu dokumentieren, dals diese Aenderungen von Amts wegen eingetragen worden sind, führt der Notar dieselben mit der genauen

Bezeichnung der Reihen, in welchen sie sich befinden, auf, nachdem er seinen Namen genannt und seinSignum davor gesetzt hat.

Die Sprache, in welcher die Manuskripte geschrieben sind, ist das mittel- alterliche Juristenlatein. Vulgarismen sind dabei, soweit die Formenlehre in Betracht kommt, möglichst vermieden, und es ist nicht schwer, das Bestreben zu erkennen richtig schreiben zu wollen. Das verhindert allerdings nicht, dafs das Ganze einen durchaus unklassischen Eindruck macht. Vor allem sind Stil und Satzbildung, wofern von einer solchen überhaupt die Rede sein kann, geradezu ungeheuerlich. Das Ungelenke in der Ausdrucksweise, besonders die Häufung gleichbedeutender Wörter und die auf- fallende Verschwendung der Pronomina, ist indessen wohl ebenso sehr auf Rechnung der Vorsicht und Genauigkeit als auf diejenige der Unkenntnis der Sprache zu setzen. Es spielen eben hierbei dieselben Faktoren mit, welche auch den modernen juristischen Schriftstücken den Stempel der Schwerfälligkeit aufdrücken.

Am störendsten macht sich der fast vollständige Mangel an Interpunktion geltend, wodurch alle Uebersicht verloren geht. Das ist nun nicht etwa eine specielle Eigentümlichkeit unserer Handschriften, sondern sie haben diesen Fehler mit den meisten alten Manuskripten gemein. In dem unten abgedruckten Dokuinent sind vereinzelte Interpunktionsstriche vorhanden, nach denen dann grolse Aufangsbuch- staben gesetzt werden. In anderen Fällen, wo wir die Majuskel verwendet finden, aber den Strich nicht mehr entdecken können, ist derselbe, da er sehr dünn war, vielleicht verblasst. Die Uebelstände, welche sich durch die Vernachlässigung der Interpunktion ergaben, empfand man auch schon im Mittelalter. Darauf weist die Summa Conradi de Mure von 1275 in einer AnleitungDe forma carte et scriptura deutlich hin, denn es heisst daselbst:Regulariter accentuetur, punctetur, virguletur.*¹⁴)

Soviel über die formale Seite der Urkunden. Bei der Betrachtung der ein- zelnen Dokumente wird sich die chronologische Reihenfolge empfehlen.

¹) cf. Wattenbach a. u. O. pag. 118 f., wo der ganze, sehr interessante Abschnitt abgedruckt ist. U. a. wird hier von der äusseren Form des Pergaments verlangt, es solle so geschnitten sein, dals seine Länge zur Breite im richtigen Verhältnis stehe und dafs keine von beiden das gehörige Maſs überschreite,ebenso wie die Arche Noae auf Gottes Befehl der Länge, Breite und Höhe nach in kunst- gerechter Weise und in richtigen Verhältnissen aufgebaut war.