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Bildungsbedürfnis verratender Faktoren voraussetzen lässt, dass die Verhältnisse zufolge der ihnen innewohnenden natürlichen Macht von selber zur Schaffung einer Schule hindrängen, welche eine von der des Gymnasiums wesentlich verschiedene Aufgabe zu erfüllen hätte.
Hievon wird nicht nur die Notwendigkeit der Errichtung einer Bürgerschule überhaupt abhängen, sondern es wird der Charakter des lokalen Geschäfts- und Industriebetriebes, die Gliederung unseres Bürgerstandes nach Beruf und Erwerb und seine hieraus resultierenden speziellen Bildungsbedürfnisse mitbestimmend sein auch für die Organisation der Anstalt. Denn Zweck und Wesen der Bürgerschule erfordern es ja, dass sowohl die Anzahl ihrer Klassen, wie auch die Einrichtung des Lehrplanes den gegebenen Verhältnissen des Schulortes, deren speziellen Interessen die Anstalt dienen soll, durchaus entspreche. Je zahlreicher und mannigfaltiger die verschiedenen bürgerlichen Berufszweige im Orte sind, eine umso bestimmtere und höhere Organisation wird auch die zu errichtende Anstalt erhalten müssen. Gerade deshalb aber meinen wir jene unter uns kursierende Auffassung als einen Irrtum bezeichnen zu müssen, wornach die Bürgerschule berufen sei, derartige Verhältnisse erst zu schaffen. Wir haben der Thatsache schon Erwähnung gethan, dass eine in Ausführung des österreichischen Reichsvolksschulgesetzes aus dem Jahre 1869 erflossene Ministerial- verordnung es nicht nur für zulässig, sondern unter Umständen für geboten erklärt, dort, wo mehrere Bürgerschulen bestehen, diese den verschiedenen Bedürfnissen des Schulortes gemäss namentlich in der Richtung der in die Lehrpläne aufzunehmenden Lehrfächer von einander ab- weichend zu organisieren. In dieser auf ein blühendes Städtewesen hindeutenden, die Organisation der Bürgerschule auf das Vorhandensein entwickelter Verhältnisse basierenden Bestimmung, noch mehr aber in der durch die Statistik erwiesenen Thatsache, dass dort, wo das Bürgerschulwesen berechtigte Anerkennung gefunden und zu schöner Blüte gelangt ist, der Begründung und Ent- wickelung desselben eine gewisse durch die Gunst der Verhältnisse gesteigerte Kraftentfaltung des städtischen Bürgertums vorausgegangen ist, hierin liegt, wie wir meinen, ein Korrektiv jener, von internen Anhängern der Bürgerschule gehegten Ansicht, dass von der Errichtung einer Bürgerschule in unserer Mitte eine neue Kra der Entwickelung und des Aufschwunges unseres leider darniederliegenden Gewerbes datieren werde. Schon der Hinweis auf die geschichtliche Thatsache, dass unser sächsisches Gewerbe und der sächsische Unternehmungsgeist überhaupt in vergangenen Jahrhunderten, als von Bürgerschulen selbst in den kultiviertesten Ländern noch keine Rede war, einen so hohen Grad der Entwickelung erreicht hat, muss uns davon abhalten, die Bedeutung der Bürgerschule für die Hebung und Förderung des heimischen Gewerbes und die von uns erstrebte Verbesserung unserer materiellen Verhältnisse unter dem Kausalnexus von Ursache und Wirkung aufzufassen. Gewiss übt die Schule einen tiefgehenden Einfluss auf die Gestaltung des späteren Lebens, aber es wäre nicht nur eine Negierung der eigentlichen Aufgabe der Bürgerschule, als welche wir, trotzdem sie zu der Praxis des Lebens in nähere Beziehung tritt, wie das Gymnasium, doch immer nur die Vermittlung einer allgemeinen Bildung zu erkennen haben, wenn wir durch sie, wie durch eine Fachschule, eine unmittelbare Befähigung und Ausrüstung zum Betriebe eines bürgerlichen Berufes erlangen zu können meinten, wie es andererseits ein Missverkennen jener Be- dingungen in sich schlösse, von denen ihr eigenes Gedeihen abhängt, wenn wir von ihr die Be- seitigung des gewerblichen Notstandes erwarteten, während doch jene Faktoren, von denen die Entwickelung der bürgerlichen Gewerbe zunächst abhängt, nicht nur nicht im Machtbereiche der Schule überhaupt liegen, sondern von der Bürgerschule geradezu vorausgesetzt werden. In dem Ein- geständnis, dass Handel und Verkehr in unserer Stadtgemeinde stagniert, dass namentlich die hier vertretenen Gewerbe ein kümmerliches Dasein fristen, läge also eher eine Widerlegung als eine Erhärtung der Behauptung, dass wir eine Bürgerschule unbedingt bedürfen.


