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Sympathien sich erfreue, dann aber insbesondere aus der Thatsache, dass noch im Jahre 1890 von den im Lande damals vorhandenen 71 Bürgerschulen nur 29 die vollständige Klassenanzahl besassen, während die übrigen höchstens vierklassig waren. Demnach hat die durch den XXXVIII. Gesetzartikel vom Jahre 1868 ins Leben gerufene Bürgerschule bis jetzt den gehofften Erfolg nicht gehabt und wir haben die Ursache hievon hauptsächlich in ihrer den Verhältnissen des Landes wenig entsprechenden Organisation zu suchen.
Den vielfachen Anregungen und Förderungen gegenüber, die wir auf kulturellem Gebiete, aus Deutschland von jeher empfangen haben, erscheint es wohl natürlich, dass auch die Bürger- schulfrage heute nicht zum erstenmale an die Pforten unseres sächsischen Schulwesens pocht. So reichen die Anfänge der Kronstädter Bürgerschule bis zum Jahre 1812 zurück und im Jahre 1842 wurde in Hermannstadt an die Ausführung eines schon im Jahre 1837 entworfenen Planes zur Gründung einer Bürgerschule geschritten. Wenn wir die letzteren aber gleichwohl schon im nächst- folgenden Dezennium aus der Reihe der Hermannstädter Lehranstalten wiederum verschwinden sehen, so ist dies keineswegs die Folge einer Abschwächung des der Bürgerschule bis dahin zuge- wendeten Interesses gewesen, vielmehr haben wir darin eine Konsequenz jener durchgreifenden Neuorganisation zu erblicken, welche unsere Mittelschulen auf Grund des im Jahre 1850 geschaffenen Entwurfes zur Organisation der Gymnasien und Realschulen in Osterreich erfahren haben. Zu- nächst brachte dieser Organisationsplan unseren Gymnasien ihre Zweiteilung in das vierklassige Unter- und ebensoviele Klassen zählende Obergymnasium. Dieser äusseren Gliederung entsprach Ziel und Methode des inneren Unterrichtsbetriebes in den beiden Abteilungen. Während die einzelnen Unterrichtsgegenstände im Untergymnasium eine mehr populäre Behandlung erfahren sollten, hatte das Obergymnasium, in dessen Lehrplan die Lehrgegenstände des Untergymnasiums wieder- kehrten, das Hauptgewicht auf die Vertiefung und wissenschaftliche Begründung des im Unter- gymnasium Gelernten zu legen. Viel wichtiger aber als diese Zweiteilung des Gymnasiums waren jene Veränderungen, welche der Lehrplan unserer Gymnasien infolge ihrer Neuorganisierung dadurch erfuhr, dass der altsprachliche Unterricht zu Gunsten der Realfächer eine bedeutende Einschränkung erlitt. Neben Latein und Griechisch traten die Realfächer als selbständige Lehrgegenstände in den Lehrplan ein und während bis dahin das Schwergewicht des Unterrichts auf die Behandlung einzelner, bevorzugter Lehrfächer verlegt war, sollten nunmehr alle Unterrichtsfächer zu der einen Gesamt- wirkung sich vereinigen: alle Seelenkräfte des Schülers gleichmässig anzuregen und zu bilden. Welch grosser Fortschritt dieser Auffassung des gymnasialen Unterrichts zu Grunde lag, erhellt zur Genüge schon aus der Thatsache, dass an den österreichischen Gymnasien noch bis um die Mitte unseres Jahrhunderts der altsprachliche Unterricht derart prävalierte, dass sogar der mathe- matische Unterricht in lateinischer Sprache erteilt wurde.¹) Die ausgiebige Berücksichtigung der Realfäãcher in dem Lehrplane der neuorganisierten Gymnasien, ferner die Bestimmung des Organisations- entwurfes, dass das Untergymnasium eine möglichst abgeschlossene Bildung zu vermitteln habe, brachte es mit sich, dass sich nunmehr das früher für die Bürgerschule unter uns erwachte Interesse wiederum abschwächte, da es augenfällig war, dass die neuorganisierten Gymnasien den Bildungsbedürfnissen auch der einem bürgerlichen Berufe entgegengehenden Schülerelemente mehr Rechnung trugen, als dies bis dahin der Fall gewesen war. Vollends aber erblickte man in den seit der Mitte unseres Jahrhunderts ebenfalls im Sinne des österreichischen Organisationsentwurfs eingerichteten Realschulen einen Ersatz oder gar die richtige Form der früher erstrebten Bürger- schule und so kam es, dass in den auf die Zeit der Neuorganisierung unserer Gymnasien folgenden ersten drei Jahrzehnten, als in den meisten unserer Städte das Interesse für eine entsprechende
¹)„Geschichte des gelehrten Unterrichts“, von Dr. Friedrich Paulsen. S. 695.


