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Allein von Zeit zu Zeit ist es allerdings nötig, dass auch ein auf die Erhaltung und Mehrung seiner Kulturgüter eifrig bedachtes Volk in seinem Entwickelungsgange eine Weile inne- halte, seine Kräfte prüfe und jene Opfer, die es im Interesse höherer Kulturziele sich auferlegt, mit seinen Gesamtbedürfnissen in Einklang bringe; denn ein zielbewusstes Masshalten, eine weise Okonomie ist auch auf dem Gebiete geistiger Bestrebungen für ein Volk eine unerlässliche For- derung. So ist denn in der That schon seit geraumer Zeit von ernst denkenden Männern unseres Volkes die Frage aufgeworfen worden, ob wir an unseren zahlreichen Mittelschulen nicht eine allzu grosse„Rüstung“ tragen, indem darauf hingewiesen wurde, dass diese wohl geeignet seien, unserem Volke ein erfreuliches Mass höherer Bildung zuzuführen, wir es aber andererseits ver- säumten, Schulanstalten zu schaffen, deren vorzüglichste Aufgabe es sei, unsere Jugend mehr für die praktischen Bedürfnisse des Lebens vorzubilden und dadurch die wirtschaftliche Erwerbskraft des Volkes günstig zu beeinflussen. Schon die persönliche Bedeutung jener Männer, welche die Anzahl unserer Gymnasien aus diesem Grunde eingeschränkt und an Stelle einiger derselben soge- nannte Bürgerschulen hingestellt wissen wollten, wäre Grund genug gewesen, die angeregte Frage auch vor das Forum unserer Schul- und Kirchenbehörden zu bringen und so ist dieselbe denn auch thatsächlich in der XV. Landeskirchenversammlung vom Jahre 1802 gelegentlich der Schaffung des Gesetzes über die Regelung der Mittelschullehrergehalte wenn auch nicht auf Grund einer gesetzlich eingebrachten Vorlage, so doch im Rahmen der damaligen Verhandlungen zum Gegen- stande eingehender Erörterungen gemacht worden.¹) Von der Erkenntnis geleitet, dass unseren Gymnasien nächst dem, dass sie den lokalen Bildungsbedürfnissen Rechnung zu tragen berufen seien, auch eine allgemeinere Bedeutung für die Gesamtheit unseres Volkes zugesprochen werden müsse, hat der oberste Vertretungskörper unserer Landeskirche eine Reduzierung derselben zu Gunsten der Bürgerschulen einhellig abgelehnt. Damit wäre denn diese Frage ihres aktuellen Interesses für weitere Kreise entkleidet und der fernere Bestand unserer Gymnasien wenigstens von oben her für geraume Zeit empfohlen und gesichert. Wenn wir sie gleichwohl von neuem aufgreifen, so ge- schieht dies aus Anlass der Thatsache, dass jene zuerst publizistisch erörterte, sodann in der letzten Landeskirchenversammlung ausgesprochene, hier freilich vereinzelt gebliebene Ansicht, wornach es speciell für Mühlbach geraten erscheine, sein 4-klassiges Gymnasium in eine Bürgerschule um- zuwandeln, in den Kreisen des hiesigen Bürgerstandes zum Teil lebhaſten Widerhall gefunden und eine an die Lokalschulbehörde gerichtete Eingabe gezeitigt hat, worin rundweg der Wunsch einer in diesem Sinne vorzunehmenden Schulreform ausgesprochen worden ist. Welches Schicksal die erwähnte Eingabe erfahren wird, lässt sich wohl nicht voraussagen, soviel aber ist anzunehmen, dass der kirchliche Vertretungskörper, in dessen Hände die vorläufige Entscheidung hierüber gelegt ist, seine diesbezüglichen Beschlüsse nicht nur von einer unbefangenen Prüfung der zu Gunsten der angestrebten Schulreform aufgeführten Argumente wird abhängig machen, sondern auch eine Reihe anderer, in der Eingabe nicht erwähnter Gesichtspunkte sich vor Augen wird halten müssen. Denn wie immer die seinerzeitige Entscheidung ausfallen mag, in jedem Falle ist es wünschenswert, dass sie die Resultierende sei unbefangener, auf abgeklärten Anschauungen beruhender Erwägungen, damit die Verhältnisse in Mühlbach nicht dahin sich verkehren, dass, während bis noch nur ein ganz geringer Teil unserer Bürgerschaft das bestehende Gymnasium perhorresciert, über kurz oder lang die überwiegende Mehrzahl derselben aus diesem oder jenem Grunde der errichteten Bürgerschule teilnahmlos den Rücken kehrt. Wir glauben daher der Sache, um die es sich handelt, einen Dienst zu erweisen, wenn wir die für Mühlbach nun einmal akut
¹) Verhandlungen der fünfzehnten Landeskirchenversammlung. 1892. Herausgegeben von dem Landeskonsistorium der evang. Landeskirche A. B. in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns. S. 47 ff.


