Aufsatz 
Französische Einflüsse auf das deutsche Realschulwesen / von A. F. Knabe
Entstehung
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In Württemberg hatte ſich der Name Realſchule ſchon im vorigen Jahrhundert an drei Anſtalten, nämlich in Stuttgart, Ebingen und Nürtingen Geltung verſchafft, ohne eine bedeutende Stellung zu er⸗ langen. Eine Schulordnung vom Jahre 1793 bezeichnet mit Recht die Realſchulen als Schulen, auf deren Errichtung die Magiſtrate Bedacht nehmen ſollen, wenn ſie glauben, daß der deutſche Schulunterricht für den Profeſſioniſten u. ſ. w. nicht ausreiche, damit nicht dergleichen Knaben, deren künftige Beſtimmung weder die Kenntnis toter Sprachen noch überhaupt wiſſenſchaftliche Kultur erfordert, den lateiniſchen Schullehrer zwecklos und zum Nachteil der übrigen beſchäftigen. Aber dergleichen Verfügungen zur Errichtung vonReal⸗ oder höheren Bürgerſchulen hatten zunächſt keinen Erfolg. Dagegen beſtanden in einigen Städten der neu⸗württem⸗ bergiſchen Lande, als ſie unter dieſe Hoheit kamen, nämlich in Ulm, Biberach, Ravensberg bereits Real⸗ ſchulen, die auch der franzöſiſchen Zeit ihren Urſprung verdankten; gehörte doch Ulm, deſſen Realanſtalt aus dem Jahre 1809 ſtammt, damals noch zu Bayern, nachdem es im Jahre 1802 hatte aufhören müſſen, freie Reichsſtadt zu ſein. Und auch die Gründung einer Realſchule in Reutlingen geht auf das Jahr 1810 zurück(Programm Realanſtalt zu Reutlingen 1889 und 1875). Im Königreiche Württemberg wurde das Schulweſen im Jahre 1812 durch organiſche Geſetze neu geregelt, ſo daß die beiden Realklaſſon in Ulm folgen⸗ den Lehrplan bekamen: Religion(3,2), Mathematik und Rechnen(8,8), Geographie(2,1), Naturlehre und ⸗geſchichte(3,3), Geſchichte(2,1), Deutſch 4,4), Franzöſiſch(3,3), Zeichnen(2,2), Kalligraphie(4,4) und fakul⸗ tativ Latein(3,4).(Nagel, Programm R. Ulm 1845).

Die ſtaatliche Einrichtung von Realanſtalten und die klare Scheidung zwiſchen ihnen und den Gymnaſien finden wir auf deutſchem Boden zuerſt durch dasAllgemeine Normativ der öffentlichen Unterrichtsanſtalten im Königreich Bayern vom Jahre 1808 in die Unterrichtsverwaltung aufgenommen, indem den Progymnaſien (Lateinſchulen) Realſchulen und den Gymnaſien ſogenannte Realinſtitute an die Seite geſtellt wurden. Als der geiſtige Vater dieſer neuen Schulform iſt der damalige Oberſtudienrat im Miniſterium des Innern Nietham⸗ mer zu betrachten, der in ſeiner SchriftStreit des Philantropismus mit dem Humanismus ſich eingehend mit den betreffenden Fragen bewandert gezeigt hat. Das Miniſterium Montgelas gründete in dem neuen König⸗ reiche ein einheitliches realiſtiſches Schulweſen aus 2 vollſtändigen Realſtudienanſtalten(zu Nürnberg und Augsburg) und is iſolierten Realſchulen in anderen Städten des Königreichs aus Staatsmitteln. Dabei ſtanden jedoch dieſe Realanſtalten mit den humaniſtiſchen Unterrichtsanſtalten in Verbindung, in welcher Weiſe, ſehen wir an Ulm, deſſen höhere Schule nun königliche Studienanſtalt genannt aus 3 Gymnaſialklaſſen (der Ober⸗, der vereinigten Ober⸗ und Unter⸗ Mittel⸗ und der Unter⸗Klaſſe), ferner aus einem Progymnaſium in zwei Klaſſen, einer Realklaſſe in zwei Abteilungen, einer Ober⸗ und Unter⸗Primärſchule und einer Elementar⸗ oder Kollaboratur⸗Schule in zwei Stufen beſtand. Realſchule und Progymnaſium waren gleichlaufend für die Lebensalter von 12 bis 14 Jahren beſtimmt, aus beiden konnte der Uebertritt in das 4kurſige Realinſtitut, das dem Gymnaſium parallel lief, erfolgen. Die Unterrichtsgegenſtände der Realſchule waren: Mathematik(Arith⸗ metik, Elemente der Plani⸗ und Stereometrie) 6 Stdn., Kosmographie und Phyſiographie(d. h. Einleitung in Naturgeſchichte, Phyſik, Chemie) 3 Stdn., Religion, jährlich wechſelnd mit Recht⸗ und Pflichtenkenntnis 3 Stdn., Geographie, jährlich wechſelnd mit Geſchichte 4 Stdn., Deutſche 6, Franzöſiſche Sprache 4 Stdn., endlich Zeich⸗ nen 4 und Schreiben 2 Stdn.

In dem Realinſtitute zu Nürnberg wurde die Mathematik weiter geführt als in den heutigen preußiſchen Oberrealſchulen, ebenſo Phyſik und Chemie, im Deutſchen wurde die Litteratur ausgiebig verwertet, aber auch logiſche Unterſuchungen, Disputierübungen und freie Vorträge betrieben. Hierzu geſellte ſich noch allgemeine Wiſſenſchafts⸗ kunde. Zur franzöſiſchen Sprache kam die italieniſche hinzu, auch der fakultative Beſuch des engliſchen Unterrichts wurde gewünſcht. Dagegen war die lateiniſche Sprache vom Realinſtitute ausgeſchloſſen, weil es für den künf⸗ tigen Naturforſcher, Arzt und Künſtler weit wichtiger ſei, den Naturgegenſtand ſelbſt genau zu kennen, als das

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