III.
16. Indem ich nun zur Geschichte der Stadt und Festung komme, wollte ich zwar nicht, wie andere Geschichtschreiber des Rheins thun, alle Vorfälle, wo der Römer am Rheine Erwähnung geschieht, oder auch alle Feldzüge, die vom Rheine, oft von unserer Gegend ausgingen, des Brei- ten hier einschalten und wiederholen, sondern ich wollte nur sammeln, was unsere Stadt und Festung zunächst betrifft, und da derselben in den Schriftstellern der Alten selten und wenig gedacht wird, ausser diesem vor Allem aufsuchen, was aus den Ueberresten, deren wir ja eine grosse Zahl haben, mit einer gewissen Sicherheit gefolgert werden kann. 9⁵) Da aber diese sprechen- den Zeugen selten eine Jahreszahl haben, wollte ich auch jene Inschriften, denen eine solche fehlt, der Zeit nach zu ordnen versuchen, um so viele Inschriften als möglich chronologisch aufzu- nehmen. Nun haben zwar, wie gesagt, nur wenige Inschriften eine Jahreszahl, nicht viel über 20 arae und einige andere. Die Grabsteine alle und viele arae entbehren jeder Zeitangabe; doch können viele dieser Steine annähernd bestimmt werden. Da man so ziemlich weiss, in welchen Jahren die einzelnen Legionen in Mainz standen, so kann man den meisten Grabsteinen eine gewisse Zeit zuschreiben. Ebenso können die wenigen Grabschriften der Reiter und Hilfstruppen mit Hilfe von erhaltenen Entlassungszeugnissen oder Militärdiplomen meistens näher bestimmt werden. Wie- wohl auch nach Abzug dieser immer noch viele Inschriften übrig bleiben, so können auch von diesen nicht wenige näher gesetzt werden, indem Sprache, Darstellung, Schriftart, Buchstaben u. a. m. nicht wenig beitragen, eine Inschrift einer gewissen Zeit zuzuweisen. So dürften von unsern 320 Inschriften nicht viele, meist Fragmente oder verlorene Steine übrig sein, bei denen jedes Kriterium für eine Zeitbestimmung fehlt.
Durch eine solche Anordnung würden alle Inschriften verzeichnet werden müssen, was in meinem Plane auch ursprünglich vorlag; da ich aber dieses Programm nicht schliessen wollte, ohne auf die Commandanten von Obergermanien einen Blick zu werfen, so muss ich aus Mangel an Raum jene Anordnung und Mittheilung der Inschriften ganz unterlassen, und will nur jedes- mal einfügen, aus welchen Jahren eine Inschrift erhalten ist.
Nach der politischen Eintheilung gehörten Ober- und Untergermanien zur Provinz Belgica und standen also in administrativer und finanzieller Hinsicht unter dem dortigen procurator. Weil aber hier die Grenze gegen Deutschland war, so waren viele Truppen am Rheine aufgestellt und gewöhnlich zwei Befehlshaber für die Truppen in Ober- und Untergermanien ernannt; ein solcher hiess eigentlich legatus Augusti pro prætore exercitus Germanici superioris, oder provinciæ Ger- maniae superioris; oder kürzer legatus 9⁶), oder auch praeses provinciae etc.; er war unabhängig vom procurator Belgicae, es scheint vielmehr, dass dieser militärische Beamte in Administration und Jurisdiction nicht ohne Einfluss in seinem Distrikt, oder sicher in den Standquartieren der Legionen gewesen sei. Die Stelle eines solchen Legaten am Rhein, der gewöhnlich schon das Consulat in Rom bekleidet hatte, war eine der bedeutendsten im ganzen Reiche; nicht Wenige gelangten von hier zum Kaiserthron; Andere wurden aus Verdacht, wie wenn sie nach der Herr-
95) Die römischen Geschichtschreiber gedenken fast nur des römischen Reiches und der Stadt Rom, und gelegentlich blos anderer Länder und Städte. Daher lernen wir aus den Inschriften gewöhnlich mehr, als die alten Werke uns überliefern. So verdankt namentlich Mainz, dessen nur selten bei den alten Schriftstellern Erwähnung geschieht, viel, sehr viel seinen Inschriften, indem auch deren mehr übrig sind, als in irgend einer Stadt am Rhein oder diesseits der Alpen.
96) Zu unterscheiden von legatus legionis, indem der oberste Befehlshaber einer Legion auch legatus hiess. Vgl. Mommsen, Die Schweiz in römischer Zeit(1854), S. 7.


