Aufsatz 
Das römische Mainz
Entstehung
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5. Zur Feier des Geburtstages Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs am 9. Juni wohnte das Lehrercollegium der hohen Feſtlichkeit im Dome bei.

6. Mittelſt Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 19. April wurde das unterm 17. März d. J. Allerhöchſt genehmigte neue Reglement für die Maturitätsprüfung mitgetheilt. Die weſentlichſte Abweichung desſelben von dem früheren Reglement beſteht darin, daß l. die Anzahl der ſchriftlichen Prüfungsarbeiten vermehrt worden, und daß 2. nicht mehr verſchiedene Grade der Reife(Nr. I, II, III,), ſondern einfach das Zeugniß der Reife, reſp. der Nicht⸗Reife, ertheilt wird.

7. In Betreff der Berechtigung zum Eintritt in den einjährigen freiwilligen Militärdienſt, worüber wir im vor⸗ jährigen Programm die betr. Verfügung Großh. Oberſtudiendirection vom 9. März 1868 mittheilten, wurde mittelſt Verfügung Großh. Oberſtudiendirection vom 28. Juni 1869 darauf aufmerkſam gemacht, daßdie auch für die Großh. Lehranſtalten maßgebende Militärerſatzinſtruction für den Norddeutſchen Bund vom 26. März 1868 unter den theilweiſe von den früheren abweichenden Beſtimmungen auch die enthalte, daß Schülern der Secunda das Qualifications⸗ atteſt nur dann zu ertheilen ſei, wenn ſie mindeſtens ein Jahr der Claſſe angehört, an allen Unterrichtsgegenſtänden theilgenommen, ſich das Penſum der Unterſecunda gut angeeignet und ſich gut betragen haben.

VI. Schluß des Schuljahres. 1. Die öffentlichen Prüfungen werden in der Aula des Gymnaſiums in folgender Weiſe gehalten: Dinstag den 17. Auguſt, Vormittags von 912 Uhr: VI und V.

17.* Nachmittags 35 IV. Mittwoch 18. Vormittags 9 12 ⸗III und IIb. * 18. Nachmittags 3 5 IIa.

Donnerstag 19. Vormittags 10 12 Ib. 2. Die Schlußfeier und Preisvertheilung wird Freitag den 20. Auguſt Vormittags 10 Uhr, nach vorhergegangenem feierlichen Gottesdienſte, im Akademieſaale des Schloſſes in folgender Weiſe gehalten: 1) Geſang:Im Gebirge von Fr. Beck. Muſik von C. L. Drobiſch. 2) Declamationen der Schüler in verſchiedenen Sprachen. 3) Geſang:Die Jugendzeit von Uhland. Muſik von Kreutzer. 4) Vorträge der Schüler nach eigener Ausarbeitung. a. Franz Otto(Unterprimaner): Scientia pabulum animi. b. Kaspar Schaefer(Abiturient):Die fliehende Zeit. 5) Geſang:Gott, deine Güte reicht ſo weit, von Gellert. Muſik von Beethoven. 6) Anrede des Directors, mit Entlaſſung der Abiturienten. 7) Preisvertheilung.

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VII. Beginn des neuen Schuljahres.

Für den Beginn des neuen Schuljahres iſt folgende Anordnung getroffen. Am 30. September und 1 October werden Vormittags unter entſprechender Mitbetheiligung der Klaſſenführer von 912 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler unter Vorlegung des Geburtsſcheines und letzten Schulzeugniſſes von der Direction im Conferenzzimmer entgegengenommen. Am 2. October werden von Morgens 8 Uhr an die Prüfungen der neuangemeldeten und der Behufs der Aſcenſion noch nachzuprüfenden Schüler abgehalten. Am 4. October wird das Schuljahr Morgens 8 Uhr durch einen feierlichen Gottesdienſt in der Gymnaſialkapelle eröffnet. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebens⸗ jahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religions⸗ kenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden durchaus nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr, was nicht genug hervorgehoben werden kann, Elementar⸗Uebungen, in entſprechendem Maße vorhanden ſind. Ob ſie vorhanden, können bei ſo klaren Anforderungen am beſten diejenigen An⸗ ſtalten überſehen, woraus der Schüler zum Gymnaſium übergeht; es wird daher immer mit Dank anerkannt werden, wenn dieſelben in dem betreffenden Schulzeugniſſe unter einer beſonderen Rubrik die Befähigung für Aufnahme in die unterſte Klaſſe des Gymnaſiums durch ein Prädikat bezeichnen wollten, wodurch denn auch die Eltern der nicht Befähigten frühzeitig von der Anmeldung zum Gymnaſium abgemahnt würden.

Großherzogliche Dirertion des Gymnaſiums. Bone.