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Wenn aber Grabsteine oder Särge in der Stadt oder dem castrum angeführt werden, so sind sie dort nicht ausgegraben, sondern von den angegebenen Plätzen irgendwie hingebracht worden 5o).
11. An die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der Inschriften möge sich die Geschichte ihrer Auffindungen anschliessen ⁶0).
Der Zahlbacher Grabsteine gedenkt schon eine Urkunde vom Jahre 1280, wo es heisst: „Domum in Zahlbach sitam et tria jugera agrorum ibidem sita in loco, qui dicitur an der Steige, ubi lapides romanorum sunt positi etc.““
Die erste Sammlung Mainzer Inschriften veranstaltete, so viel man weiss, Theodoricus Gress- mund ⁶1), Scholaster zu St. Stephan(geb. 1477 in Mainz, gest. 1512); seine Sammlung hatte er bereits einem Buchdrucker gegeben, aber bei seinem frühen Tod ging sie verloren ⁶²).
Sonach rührt die erste Sammlung hiesiger Inschriften von Domvicar Johann Huttich(geb. zu Mainz, gest. 1544 in Strassburg) her; er veröffentlichte im Jahre 1520 ³) vierundvierzig In- schriften, von denen 31 nach Mainz gehören ⁴); von diesen sind noch 2 im Mainzer Museum vor- handen. Wiewohl Huttich sagt:„dass er denen, die sie abschrieben, nicht glauben wollte, son- dern mit eigenen Augen nachgesehen habe,“ so können wir doch seine Genauigkeit nicht rühmen, besonders wenn wir die zweite Ausgabe mit der ersten vergleichen; die Verschiedenheiten betreffen besonders die Abtheilung der Zeilen, Querstriche über den Buchstaben, Abkürzungen, auch ein- zelne Buchstaben. Dass aber keine von beiden Ausgaben den richtigen Urtext gibt, zeigen die paar noch übrigen Inschriften, die mit keiner der beiden Ausgaben genau übereinstimmen. Die Ursache von dieser Vernachlässigung war vor allem der Umstand, dass zu den Inschriften Formen der Einfassung oder der Verzierung verfertigt waren, und der Setzer in diese die Worte ganz ohne Berücksichtigung der Zeilen, überhaupt ohne Genauigkeit, eintrug. Am Ende bemerkt Huttich, dass nicht wenig mehr Fragmente(non paulo plura) in der Stadt seien, die er nicht mittheile, weil sie zerfressen und vom Alter verzehrt seien.
Hier bei Huttich will ich eine Bemerkung machen, welche auch für die folgende Zeit bis auf Fuchs Geltung hat. Wenn Huttich nämlich bei vielen Mainzer Inschriften anführt, in wel- chem Hause der Stadt sie war, darf man nicht glauben, dass damit die Fundstelle bezeichnet wird, sondern von den vielen Grabsteinen, Särgen und Altären, die damals noch bei Zahlbach, am Albansberg und in der Umgegend der Stadt standen, wurden viele in die Stadt verbracht und als alte Denkmäler aufbewahrt oder, wie die Särge, zum Gebrauche verwendet.
Ebenso wenn bei den folgenden Herausgebern von Inschriften kurz eine Inschrift aus Mainz angeführt wird, darf man nicht blos die Stadt verstehen, sondern muss, namentlich bei Grab- inschriften, die Umgegend oder Zahlbach als Fundort annehmen s).
59) Dies gilt von Huttich bis auf unsere Zeit; so stand bis 1866 ein Grabstein in einem Hause am Peters- platze; er war dort nicht gefunden, sondern kam dorthin aus den Schanzen, wahrscheinlich von Zahlbach.
60) Dieses ist jedoch keine Literatur der Mainzer Inschriften, welche viel umfangreicher wäre, sondern blos eine Uebersicht der Auffindungen und eine Angabe ihrer Bekanntmachungen.
61) Sein Vater, auch Theodor Gresmund geheissen, ein Arzt, war Mitglied des im Jahr 1491 dahier von Conrad Celtes gestifteten Literaturvereins. Vgl. Aschbach, Die Wanderjahre von Celtes, S. 123.
62) Huttich, in praefat. Nuch Fuchs, I. S. 371, soll das Manuscript zu seiner Zeit noch vorhanden gewesen sein.
63) Huttich, collectanea antiq. in urbe atque agro Mog., fol. 1520; 2. A. 1525; bei Joh. Schöffer, aus dessen Haus(Schustergasse) die erste Inschrift(ein Sarg) genommen ist.
64) Die übrigen 13 waren in Kastel, Bretzenheim, Laubenheim, Mombach, Flörsheim, Frauenstein, Praunheim und Worms; von diesen ist eine in Wiesbaden vorhanden. Also sind von Huttich's 44 Inschriften drei erhalten.
65) Wenn also Brambach, corp. insc. Rhenan.(1866), S. 190, die Plätze der Inschriften in der Stadt angibt, darf man oftmals, besonders bei den älteren, nicht den Fundort annehmen, sondern nur das Haus oder die Stelle, wo der Stein stand, als dessen Inschrift zum erstenmale veröffentlicht wurde..


