Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
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erweisen, das die Anlage einer Abtei durch den Kirchenfürsten Ruotgang erklär- lich macht.

4. Die Ahnlichkeit der Anlage mit den fränkisch-karolingischen Kirchenbauten zu Steinbach i. O. und auf dem Heiligenberg bei Heidelberg.

5. Die gemauerte Gruft in der Mitte des Chorraumes, deren dunkle Einfüllung weder Leichenreste noch Schutt oder Scherben enthielt und beweist, daß sie nur vorübergehend im Gebrauche war und dann sorgfältig eingeebnet wurde.

6. Der Steinsarg, welcher beim Pferdehäuschen gefunden wurde und jetzt in der Michaelskapelle zu Lorsch sich befindet, dessen Stil karolingisch ist.

7. Der karolingische Ursprung von Gefäßen und Scherben, die auf der Trüm- merstätte sich fanden.

8. Die Auffindung von Münzen aus der fränkisch-karolingischen Zeit inner- halb des Klosterbezirkes.

9. Die ungeeignete Beschaffenheit des Geländes auf der Kreuzwiese in jener Frühzeit sowohl für die Anlage eines Herrenhofes als eines größeren Klosters.

10. Die ursprüngliche Zugehörigkeit dieses letzteren Geländes zu der Gemar- kung Bensheim und seine schenkungsweise Uberlassung an das Nazariuskloster durch die Familie Stahl von Bensheim, was einen größeren herrschaftlichen Besitz der Familie Kankor ebendaselbst ausschließt..

11. Das völlige Schweigen der Urkunden zu diesen Landschenkungen über eine daselbst oder doch in ihrer unmittelbarsten Nähe gelegene Klostersiedelung, während das 500 Schritte weiter westlich gelegene Nazariuskloster als Orientierungs- punkt genannt wird.

12. Ein urkundlicher Beweis für eine südliche Lage der alten Petersstiftung von dem Naariuskloster aus gerechnet.

13. Der Umfang des herrschaftlichen Besitzes der Familie Kankor, die zwei Klosteranlagen auch in größerer Entfernung von einander auf eigenem Grund und Boden selbst errichten bezw. errichten lassen konnte.

14. Die ununterbrochene Zugehörigkeit des GeländesIm Bruch und des Lorscher Sees zu der Gemarkung oder dem Kloster Lorsch und dem oberen Rheingau, die sowohl durch die Grenzbeschreibung der Mark Heppenheim wie spätere Notizen, Urkunden und Grenzbestimmungen oder Schlüsse bewiesen wird, während die vorübergehenden Ansprüche von Lampertheim im Lobdengau bezw. Wormser Sprengel abzuweisen sind und auch abgewiesen wurden.

15. Die Maßnahmen des Abtes Ulrich gegendie vier ägyptischen Plagen der Mönche von Altenmünster, die auf dessen Lage in unmittelbarster Nähe des Lorscher Sees schließen lassen.

16. Die Unerweisbarkeit eines Klosters Hagen auf der Stätte von Altenmünster südöstlich vom Seehofe zur Zeit der Benediktinerabtei Lorsch und selbst noch längere Zeit nach ihrer Aufhebung.

17. Das Unnatürliche einer Nichterwähnung der ausgedehnten und bedeuten- den Klosteranlage auf dem Lorscher Bruch und in der Nähe des Hauptklosters in der ganzen OUberlieferung der Lorscher Chronik und der Urkunden, wenn sie nicht mit Altenmünster identisch wäre.