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nordwärts lag als heute, so lag er doch immer noch so, daß die Kreuzwiese selbst mit dem daraufstehenden Kloster nicht zwischen den beiden Bächen sich befand, also auch keine Insel bildete, sondern außerhalb derselben und zwar auf der linken Seite der alten Weschnitz, ganz abgesehen davon, daß die Insellage von Altenmünster in eine Zeit fällt, in der eine neue Weschnitz überhaupt noch nicht vorhanden war, während die ehemalige insulare Lage des Altenmünsters südöstlich vom Seehofe außer Zwei- fel stehtsb). Und dann, was verbietet die ganze Ortlichkeit des Klosters uffm alten Munster in dieser Urkunde auf das Gelände südöstlich vom Seehofe mit seiner alten Klosteranlage zu beziehen? Denn der Lauf der beiden Bäche wird als von Wein- heim beginnend und bis an die Güter des Klosters Lorsch reichend bezeichnet, und in derselben Richtung von Süden nach Norden wird auch die Lage dieser Güter als hinter dem Kloster uffm alten Munster, d. h. nördlich von ihm gelegen bestimmt. Wie weit aber diese Güter des Klosters Lorsch im Jahre 1648 südwärts reichten, läßt sich aus den um 150 Jahre später über das Kloster- und Zinsfeld aufgenommenen Plänen von 1792 und 1818 nicht ohne weiteres entnehmen. Jedenfalls besaß das Kloster Lorsch ursprünglich auch das Gelände in dem heutigen Kirchenflecken, und das liegt nicht hinter dem Kreuzwiesenkloster(von Westen nach Osten gerechnet), sondern ziemlich weit südlich von ihm, sehr wohl aber hinter dem Kloster Alten- münster auf dem Lorscher Bruch(von Süden nach Norden gerechnet).
Also auch diese drei Urkunden sind keine einwandfreien Zeugnisse dafür, daß mit Altenmünster wirklich die Klosteranlage auf der Kreuzwiese gemeint ist, und selbst wenn man sie als solche gelten lassen will, so beweisen sie immer noch nicht, daß unter Altenmünster, d. h. dem Mutterkloster von Lorsch schon von allem An- fang an die Anlage auf der Kreuzwiese verstanden werden muß. Dagegen glauben wir nicht bloß die von Schenkschen Beweise für unsere Ansicht in Anspruch néehmen zu dürfen, sondern auch noch eine geschlossene Reihe gewichtiger Zeugnisse für die ursprüngliche Anlage von Altenmünster auf dem Gelände südöstlich vom Seehofe beigebracht zu haben.
Der Wichtigkeit der Sache wegen wollen wir daher am Schlusse unserer Aus- führungen die hauptsächlichsten Zeugnisse für Altenmünster= Kloster beim See- hofe noch einmal kurz zusammenfassen.
1. Die Anlage auf einem fränkischen Herrenhofe, die den Angaben der Über- lieferung durchaus entspricht.
2. Die zweifellos insulare Beschaffenheit des Geländes, mag man dieses nun als ein natürliches Gebilde der Weschnitz auffassen, welche es auf etwa 1 Kilometer Länge umspülte, oder als künstliches Gebilde verstehen, das durch Anlage mehrerer Wassergräben auf einer ehemaligen Insel abgesondert wurde.
3. Die Größe der kirchlichen Anlage, deren Breite 12.80 m und deren Gesamt- länge 30.40 m betrug, wovon auf das Langhaus mit Vorhalle 25 m, auf das 15.80 m breite und deshalb etwas über die Fluchtlinie des Langhauses hervortretende Quer- schiff 9.40 m und auf die mittelste und größte Apsis c. 5 m kamen, also Maße, die den Bau auch ohne die Erweiterung vom Jahre 1071 als ein fürstliches Geschenk
85) Siehe ebenda S. 10 und Kap. III§ 2.


