— 42—
aber Altenmünster unterstellt werden, als eben der Schutzpatronin im Hauptkloster, da beide doch in dem innigen Verhältnis von Tochter- und Mutterkloster standen? Ich stehe deshalb gar nicht an, die bei Falk S. 122 erwähnte dedicatio S. Mariae in Altenmünster auf eben die in Frage stehende Zisterzienser oder Prämonstratenser Periode zu beziehen, wie dies auch von Schenk, freilich nur vermutungsweise, tut⁵). Denn ein Patronatswechsel ist sinnlos, so lange ein Kloster lebensfähig ist, und das war Altenmünster von seiner Erneuerung 1071 an bis zur Auflösung des Hauptklosters, aber durchaus verständlich, wenn eine große Umwälzung eintritt, wie das nach 1232 der Fall war. Daß nun der Patronatswechsel in Altenmünster noch während der kurzen Zisterzienser Periode stattfand, ist wenig wahrscheinlich. Denn einmal er- wähnt das päpstliche Privileg vom Jahre 1238 nichts davon, vielmehr läßt, wie oben schon ausgeführt, die Aufzählung der vetus cella nicht bei den Kirchen und Klöstern, sondern zwischen den possessiones und grangiae bei den castra des Lorscher Be- sitzes sehr wohl die Annahme zu, daß es damals unbesetzt war. Sodann erforderte auch die ausreichende Besetzung des Hauptklosters allein schon viele Ordensleute. Und endlich waren zwei Propsteien in unmittelbarer Nähe bei einander infolge der starken Einschränkung des Wirkungskreises des Lorscher Klosters ein Unding.
Sonach dürfte die dedicatio sanctae Mariae in Altenmunster und die Neube- setzung mit Ordensleuten frühestens in die ersten Dezennien der Prämonstratenser Epoche fallen. Nun könnte man mit Rücksicht auf die um 1280 abgefaßte notitia Nr. 3836 des Lorscher Kodex annehmen, daß anfangs ein Prämonstratenser Männer- orden in Altenmünster seinen Einzug hielt, allein dieser Schluß ist, wie oben aus- geführt, nicht bindend. Vielmehr sprechen alle Umstände dafür, daß mit der dedi- catio gleichzeitig ein Frauenkloster eingerichtet wurde, wie ja auch nach den in§ 2 unter 4 mitgeteilten Zeugnissen schon vor„uralten Zeiten“ auf dem Lorscher Bruch ein Jungfrauenkloster gestanden hat. Dieses Kloster hieß nun schon im 15. Jahrhun- dert Monster zum Haune, eine Bezeichnung, die einerseits den alten Namen Munster, anderseits aber den neuen Zusatz zum Hagen enthält, während ein Alten- münster zum Hagen sinnlos gewesen wäre. Die Wahl des Namens Hagen ist ge- wiß kein Zufall. Die Erklärung des Namens Hagen läßt nämlich mehrere Möglich- keiten zu. Christ⁶) denkt an Heunenmünster, d. h. vorzeitliches Kloster, oder an eine Obertragung des Namens von gleichlautenden Klosterhöfen, welche die Abtei Eber- bach, d. i. Erbach im Rheingau, von dem ja auch das Hauptkloster mit Zisterziensern besetzt worden war, nördlich von Lorsch besaß wie Hagen bei Gernsheim, Hainer- hof(alt Hegene oder Henau) bei Leeheim oder auch an die in ihrer Nähe gelegenen Dörfer Hahn= Ffagen und Hänlein= Hegenehe und Hennichen, so daß leicht die Sage von einem Kloster Hagen bei Lorsch hätte entstehen können, die auch dem Hagen im Wormser Bischofskatalog zu Grunde liege. Mir selbst will es als das wahr- scheinlichste bedünken, daß kein Zisterzienser, sondern ein Prämonstratenser Frauen- kloster mit seiner Ordensregel und der nötigen Anzahl Nonnen zugleich auch den Namen abgab bei die Neueinrichtung von Altenmünster durch den Mainzer Erz- bischof. Dabei kämen in erster Linie die Marienklöster Hagen-Bonlanden oder
*³) Hess. Quartalblätter 1906, S. 10/20. ⁴) Vom Rhein 1907, S. 3 und 35.


