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Heidelberg, das(Augustiner) Männerkloster Höningen bei Altleiningen(1141) und das Zisterzienser Männerkloster Schönau(1143). Dagegen widersprechen sie sich ge- rade in dem für uns wichtigsten Punkte, indem die erste nur ein Mulnehagen, d. h. Mühlen, jetzt Mühlheimer Hof bei Osthofen, die zweite aber neben Mulne= Mühlen noch ein Hagen bei Lorsch nennt. Welche von den beiden Notizen hat nun Recht? Es hilft nichts, mit von Schenk die beiden Klöster Mulne und Hagen bei Lorsch in der ersten Notiz als irrtümlich in einen Namen verschmolzen anzunehmen, weil der Verfasser die beiden Frankenthal nicht als einheitliche Gründung angesehen habe. Denn wer will beweisen, daß die erste Notiz, die kein Hagen bei Lorsch als Wormser Gründung kennt, nicht das Richtige trifft, zumal sich ihr Verfasser oder seine Quelle auch sonst als wohl unterrichtet zeigt? Und dann sind die beiden Frankenthal, d. h. Groß- und Kleinfrankenthal eben doch zwei Klöster, so daß auch das Rechenexempel mit den vier Klöstern stimmt. Warum soll sich also nur der Verfasser der ersten No- tiz bezw. seine Quelle geirrt haben und nicht gerade so gut der zweite oder sein Gewährsmann? Lag dem Verfasser der zweiten Notiz nicht vielleicht ein et Mulne- hagen apud Worf̃. als Quelle vor, oder setzte er selbständig apud Lorß hinzu, um seine Kenntnisse zu zeigen?
Auf so widerspruchsvolle und späte Notizen läßt sich aber kein stichhaltiger Beweis aufbauen, falls ihm nicht sonstige einwandfreie Zeugnisse zu Hilfe kommen, und auch Christ gelangt, freilich aus anderen Gründen, zu einem ähnlichen Resul- tati4). Demnach ist das Hagen bei Lorsch auf der Stätte des Altenmünsters südöst- lich vom Seehofe als eine Gründung von Worms, die schon unter Buggo erfolgt sein soll, unbedingt abzulehnen, ganz abgesehen davon, daß die Anlage ja viel älter ist.
Wie aber entstand dieser Irrtum und der ihm anscheinend zu Grunde liegende Anspruch von Worms? Dies steht offenbar mit der fundamentalen Anderung, die das Lorscher Benediktinerkloster nach seiner Aufhebung 1232 erfuhr, und mit der pfälzer Pfandschaft von 1462— 1623 im engsten Zusammenhang.
Mit der Aufhebung der Fürstabtei Lorsch verschwanden die Benediktiner sowohl aus dem Nazariuskloster als auch aus der zugehörigen Propstei Altenmünster beim Seehof. Bei der Wiederbesetzung des Nazariusklosters mit Zisterziensern fand, wie das oben erwähnte päpstliche Privileg vom Jahre 1238 deutlich zeigt, in dem Hauptkloster ein Patronatswechsel statt. Denn die alte Peters- und Paulskirche, in welcher der hl. Nazarius bisher in corpore ruhte, wurde in ein monasterium sanctae dei genetricis et virginis Mariae umgetauft, so daß die Stelle des bisherigen Nazarius- klosters ein Marienkloster einnahm. Das Zisterzienser Kloster löste 1248 ein Prä- monstratenser Kloster ab und dies blieb bestehen bis in die Zeit des 30 jährigen Krieges, wo es 1621 von den Spaniern eingeäschert wurde. Was wurde dann aber aus der Propstei Altenmünster beim Seehofe? Daß bei der Umwandlung des Haupt- klosters aus einer Abtei in eine Propstei Lorsch nicht daneben auch noch eine selb- ständige oder von dieser abhängige Propstei Altenmünster bestehen bleiben konnte, ist ebenso selbstverständlich, wie daß der Patronatswechsel im Hauptkloster auch einen solchen im Nebenkloster Altenmünster nach sich zog. Wem anders sollte dann
⁴) Vom Rhein 19006, S. 69, und 1907, S. 35.


