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auf das abseits vom Wege gelegene Altenmünster beim Seehof und das dortige be- schränkte Gelände ganz wohl passen.
Demnach sprechen auch die Ergebnisse der Ausgrabungen Koflers auf der Kreuzwiese nicht nur nicht für die Ansicht von Schenks, sondern in allen wesent- lichen Punkten sogar gegen sie.
5. Von Schenk läßt das Kloster Hagen bei Lorsch, d. h. die Anlage beim Seehofe, schon zu Zeiten des Wormser Bischofs Buggo II(1115— 1151) in der Worm- ser Diözese und im Lobdengau gegründet sein unter Berufung auf zwei Stellen in den Antiquitates Wormatienses(Großh. Hess. Haus- und Staatsarchiv, Kopialbuch Nr. 27 b), einer Handschrift, die aus der Zeit zwischen 1533 und 1552 stammt²). Ist diese Annahme richtig, dann kann jene Anlage nicht Altenmünster sein. Doch sehen wir einmal genauer zu. Daß jenes Gelände nicht im Lobdengau lag und des- halb auch nicht zur Diözese Worms gehört haben konnte, habe ich oben ausführlich dargelegt. Dadurch wird allein schon die Glaubwürdigkeit und Beweiskraft dieser Stellen beseitigt. Dazu kommt, daß diese späte Überlieferung durch keine einzige Urkunde oder Notiz aus früheren Jahrhunderten bestätigt wird, die klar und unzweideutig das Bestehen eines Klosters Hagen südöstlich vom Seehofe zur Zeit der Benediktiner Abtei Lorsch erkennen ließe. Ferner steht ihr eine Reihe von unverdächtigen und amtlichen Zeugnissen wohl unterrichteter Männer aus an- nähernd derselben Zeit(1500, 1626, 1620) gegenübef. Und endlich stehen die beiden Stellen unter sich selbst in einem unlösbaren Widerspruch. Um das für Ferner- stehende zu beweisen, lasse ich sie in ihrem ganzen Wortlaute folgen, weil dadurch auch die Ausführungen Christs¹³), die auf unvollständiger Kenntnis der Stellen be- ruhen, von selbst eine teilweise Berichtigung erfahren.
Die erste Stelle befindet sich in einer ausführlicheren und mit reichen Einzel- heiten ausgestatteten Lebensbeschreibung des Bischofs Buggo(fol. 461— 48) und lautet also(fol. 461): Huius temporibus in Worm. diocessi 40r. cellule fundate fuerunt frankendal utrumque, Lobenfelt et Mulnehagen. ipse quoque monasterium Schonau- wiense proprio sumptu et labore in fundo fundavit et de ordine Clarawall.(ensi) ibi monachos instituit. Ipse quoque dedicavit monasterium Henawe anno 1141. Daneben steht auf dem Rande: fundatio frankendal, Lobenfeldt, Mulnehagen, Schoenaw. dedi- cacio monasterii Henawe. Dazu heißt es fol. 48: Anno dmj. 1143 Idem dominus Buggo fundavit monasterium Schonagen.
Die zweite Stelle befindet sich in einer dürftigen Notiz über die Regierungszeit desselben Bischofs fol. 103, die besagt: Buggo sedit annis XXXVII praeter VIII dies. O(büt) nonas decembris anno MClI sepultus in Schonawe, quod ipse fundavit. Ipse dedicavit Monasterium Henawe anno MCXLI. Eius temporibus in episcopatu Worm. fundate sunt frankendall utrumque, Lobenfelt, Mulne, et Hagen aput Lorß.
Beide Stellen besagen also übereinstimmend, daß unter Buggo in dem Wormser Sprengel folgende Klöster gegründet oder eingeweiht wurden: Das(Augustiner) Männer- und Frauenkloster Frankenthal(das nach fol. 47 den hl. Eckenbert zum Stifter hatte, der dort 1132 beigesetzt wurde), das(Augustiner) Nonnenkloster Lobenfeld bei
¹¹) Hess. Quartalblätter 1905, S. 588 f. ³³) Vom Rhein, 1906 S. 67/8.


