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Nördlich von der Kirche lag ein Kreuzgang, 17 ½ m lang und fast ebenso breit, der in dem unmittelbar an die Kirche anstoßenden Teil Klosterzellen enthielt, und östlich davon ein langgestreckter, unregelmäßiger Bau von 28 m Länge und 9:5 m Breite, der nach Kofler Wohnräume, Werkstätten u. s. w. umfaßte. Uber die weiteren Gebäulichkeiten wie Küche, einen noch größeren Bau von 28:34 m Länge und 7 ½: 17 ½ m Breite etc. mag man das Nötige bei Kofler nachlesen, da es nicht zu meiner Beweisführung gehört.
Unter den Fundstücken werden Schreibgriffel, Messer, viele Schlüssel, Reste von Kupfergegenständen mit Vergoldung, aber auch Werkzeuge aus geschliffenen Knochen, Hirschgeweihen und Steinen erwähnt. Letztere deuten ohne Zweifel auf eine prähistorische Siedelung hin, über der die Klosteranlage errichtet wurde. Auf- fallend ist aber, daß nicht eine einzige Münze sich fand(wenigstens erwähnt Kofler nichts davon), namentlich auch nicht aus der Karolingerzeit, während gerade solche Münzfunde aus der fränkisch-Kkarolingischen Zeit in dem Kloster südöstlich vom See- hofe für eine fränkisch-karolingische Anlage, d. h. eben für das im Jahre 763 er- richtete Kloster Altenmünster ein sehr gewichtiges Zeugnis ablegen.
Die größte Länge der Klostergebäude mit Kirche beträgt 61 ½ m, die größte Breite 52 ½ m, und sämtliche Räume verraten nach Kofler nur eine kleine, dürf- tige Anlage. Klein kann ich dieselbe nun nicht nennen, zumal da Kofler selbst annimmt, daß das Kloster außer den angeführten Bauten noch eine Menge Holz- bauten enthalten habe, von denen allerdings keine Spuren auf uns gekommen seien, aber als dürftig darf man sie immerhin ansehen. Ist es nun glaubhaft, daß der Graf Kankor und seine Mutter Williswinda dem Erzbischof Ruotgang eine dürftige Klo- steranlage zur Errichtung klösterlichen Lebens zum Geschenke gemacht haben, wo sie doch sonst durch wahrhaft fürstliche Freigebigkeit gegenüber ihrem Schutz- kloster sich auszeichneten, daß der berühmte Kirchenfürst die zugehörige kleine Kirche persönlich eingeweiht, die Klostergemeinschaft eingerichtet, zu einer Abtei erhoben und ihr selbst längere Zeit vorgestanden habe? Spricht aber die Dürftig- keit der Anlage nicht wiederum für ein Armen- und Krankenhospiz, zu dem man bei der immerhin einsamen Lage Lorschs und der Begrenztheit seiner humanitären Bedürfnisse keine ausgedehnten und reich ausgestatteten Gebäulichkeiten benötigte? Wenn also aus der Kleinheit und Dürftigkeit dieser Anlage die Notwendigkeit der Verlegung des ältesten Klosters nach einem geräumigeren Platze, d. h. dem heutigen Klosterbezirke bei Lorsch gefolgert wird, so ist dieser Schluß nicht zutreffend, zu- mal da er auch im Widerspruche mit der Begründung des Chronistenli¹) steht, der nur die Enge und Beschränktheit der Insel, nicht etwa der Klostergebäude, als unzureichend für die Aufnahme so zahlreicher Pilgerscharen und die Lage des Platzes als der zukünftigen Bedeutung des Klosters unangemessen bezeichnet, was aber wiederum nicht für den Platz auf der Kreuzwiese spricht, die doch genügend Raum für größere Ansammlungen von Pilgerscharen bot und an der uralten Straße Worms-Bürstadt-Bergstraße bezw. ihrer Gabelung Lorsch-Bensheim und Lorsch- Heppenheim lag, also bequemen Zugang gestattete, während alle genannten Momente
¹¹) C. L. S. 7 und dazu Kap. I§ 1 meiner Ausführungen.


