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im Lobdengau oder ein anderes der innerhalb desselben gegründeten Klöster glei- chen Namens. Und endlich drängt sich hier doch förmlich die Frage auf, was ein zu Frankenthal bezw. Worms gehöriges Kloster in den Lorscher Sümpfen wollte, das doch in seinen materiellen wie geistigen Lebensbedingungen ganz auf die benach- barte Lorscher Abtei bezw. Propstei angewiesen war. Woher sollten seine Insassen ihre Lebensbedürfnisse beziehen als von oder über Lorsch, von dem allein ein Zu- gang zu ihm führte, von woher sollten fromme Beter und Wallfahrer kommen als ebendaher, und wo sollte das Kloster eine seelsorgerische oder humanitäre Tätig- keit entfalten als eben in dem Gebiete des Klosters Lorsch und des oberen Rhein- gaues, während es von einer größeren Ansiedlung im Lobdengau durch weite Sümpfe, den Lorscher See und den großen Lampertheim-Viernheimer Wald getrennt war?
4. In seiner Beweisführung stützt sich von Schenk auch auf die Ergebnisse der Ausgrabungen, die Kofler auf der Kreuzwiese vornehmen ließé?). Was besagen nun diese Ausgrabungen? Hier interessiert uns zunächst der aufgedeckte Begräbnis- platz. Er war nach Kofler 38 m lang, 16— 30 m breit und enthielt viele Skelette, die unregelmäßig dicht nebeneinander und meist drei bis vier übereinander lagen und zwar Männer-, Frauen- und Kinderskelette. Was sollen nun Frauen- und Kin- derleichen in dem Männerkloster Altenmünster, das von Schenk hier annimmt? Sind sie etwa nur prähistorischer Herkunft oder ruhen sie auf einem Friedhofe der Gemeinde Lorsch, der doch erst entstanden sein könnte, nachdem das dortige Kloster eine andere Bestimmung erhalten hatte oder eingegangen war? Beide An- nahmen aber, die allein das Bestehen eines Männerklosters daselbst möglich machen, sind unerweisbar. Vielmehr sprechen alle Fundumstände dafür, daß dieser Fried- hof zu dem dortigen Kloster in der unmittelbarsten Beziehung stand und nur dessen Zwecken diente, weil er ein genau umgrenztes und direkt an der Südseite, ja teil- weise unter der Vorhalle im Westen der Klosterkirche gelegenes Gebiet umfaßte, während von Leichenfunden in dem übrigen Bezirk des Klosters nicht die Rede ist.
Alle diese Umstände machen von Schenks Annahme unmöglich, während sie für ein Frauenkloster mit Hospital z. B. alle Bedingungen erfüllen. Damit ließe sich dann auch der Umstand wohl vereinigen, daß sich in Lorsch noch mehrere Steinsärge befinden, welche nach bestimmter Angabe ihrer Eigentümer im 2. und 3. Dezennium des 19. Jahrhunderts dorten gefunden wurden0).
Nördlich von diesem Begräbnisplatze lag ein einfaches oratorium(Kirche) von 23,10 m Länge und 7,50 m Breite mit der schon genannten Vorhalle, unter der sich noch einige Gräber in ungestörtem Zustande befanden, während der übrige Boden vielfach durchwühlt war. Da an dieser Kirche sich keine Spur einer späteren Er- weiterung zeigte, so spricht auch das gegen die Gleichsetzung von Altenmünster mit der Anlage auf der Kreuzwiese, während die von dem Lorscher Chronisten ausdrück- lich bezeugte Erneuerung und Erweiterung der Klosterkirche Altenmünster im Jahre 1071 bei der Anlage südöstlich vom Seehofe von Gieß wirklich nachgewiesen ist und ihrer Stilform nach in diese Zeit völlig paßt.
*9) Lorscher Ausgrabungen in Hess. Quartalblätter 1883 Nr. 1 und 2 und Erläuterungen der beigegebenen Pläne über die Ausgrabung des Klosters Altenmünster bei Lorsch im Archiv für hess. Geschichte XV S. 723/5. 1⁰) von Schenk in Wagner II, 510.


