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berg, Auerbach, Hochstern(Hochstätten), Reichenbach, Lauthern und Gaydenheim(Ga- dernheim) liegen, also Ortschaften, die zum Lorscher Machtbereich gehörten.
Auf dieser Strecke können nun ganz gut die Ortlichkeiten untergebracht werden, welche die Heppenheimer Markbeschreibung namhaft macht. Dem in Langwata(773) entspricht der Buchstachen, heute Im Buschacker, auf der Langwadener Gemarkungs- grenze liegend, dem Ginnesloch und Walodam(773) vielleicht das tiefe Löchlein und der röderdahm, die in dem Bensheimer Gewannenbuch bezw. den Steinfurter Prozeß- akten als in der Nähe des Ortes,„wo die Steinfart anfahet“ gelegen bezeichnet wer- den, und dem ad Aldolvesbach(773) der folgende Grenzzug, der an der Alsbacher Heide und Zwingenberger Nachtweide vorüberzieht, die alte Bergstraße durchschneidet und im Orbistal aufwärts zum Malschen(Mahlstein) emporsteigt, also an der Alsbacher Gemarkung entlang geht bis auf die Höhe des Melibokus, doch so, daß seine Kuppe gegen Bensheim gehörte. Vom Malschen geht dann die Grenze auf der Wasserscheide über den Felsberg hinweg und strebt von da bis an den Nordwestabhang der Neun- kircher Höhe. Diese Strecke mit Felisbergk, Reonga(Reichenbach) und Wintercasten (773) erscheint in dem Bensheimer Merkergeding nur genauer bestimmt, deckt sich aber vollständig mit dessen Angaben und meinen früheren Ausführungen. Von der Brandauer Ecke ging dann die Bensheimer Gemarkungsgrenze südwärts auf Breiten- wiesen und Seidenbuch zu(Merkergeding ebenda), während die Heppenheimer Markgrenze von Winterkasten an ostwärts über die Neunkircher Hlöhe weiterzog.
So erhalten die Angaben der Grenzbeschreibung von 773 durch das Bensheimer Merkergeding von 1417 noch eine erfreuliche Bestätigung, die es rätlich erscheinen läßt, bei der Beurteilung oder Anzweiflung eben jener Markbeschreibung recht große Vorsicht walten zu lassen, und so erklärt sich insbesondere auch, daß unter den Dör- fern, die 795 als innerhalb der Heppenheimer Markgrenze in der Nähe der Wesch- nitz angeführt werden, sich Alsbach nicht befindet, weil eben seine Mark außer- halb dieser Grenzen lag.
§ 3. Die Benediktinerabtei Lorsch am Ausgange ihrer Selbständigkeit und ein fragliches Lorscher Kloster namens Hagen.
Bekanntlich erscheint am Ausgange des Mittelalters auf der Stätte südöstlich vom Seehofe ein Monster zum Hane oder Hagen, das die Stelle einnimmt, die wir bisher dem Kloster Altenmünster zugewiesen haben. Da nun die Existenz eines sol- chen Klosters bei Lorsch für die Zeit der Benediktinerabtei Lorsch von Christ ver- neint, von v. Schenk aber bejaht wirdis), so müssen wir zu dieser Frage im Zusam- menhang mit der Ausgangsgeschichte des Lorscher Nazariusklosters Stellung nehmen.
*⁸) K. Christ, Das fragliche Kloster Hagen bei Lorsch und die darauf bezogenen Besitzungen der Pfälzer Klöster Höningen und Hagen, Vom Rhein 1006, Nr. 9— 11, und von Schenk in Wagner: Die vormaligen geistlichen Stifte im Grossherzogtum essen II S. 504 f und 508 f. und Hess. Quartal- blätter 1905 S. 588 ff. und 1006 S. 19 f.
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