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mands Hulff Und Zuthun zu fegen und zu fischen gehapt, Solches auch allzeit ge- ruwig hergepracht, ohne deren Von Zwingenberg oder Ihrer Mitconsorten oder sonsten menniglichs verhindern und eintrag.“
Die vernommenen Zeugen sprachen im allgemeinen zu gunsten Bensheims, und selbst die von der Gegenpartei gestellten Zeugen konnten teilweise nicht in Ab- rede stellen, daß„der Eichwaldt, so zwischen der bach, welche von Benß- heim herabfleißt(Ziegelbach) und der Roeder Lachen, von dem, Roeder dham ahn, die bach herab zu rehnen, der Steinfurt heißt, auch allewegen von alters her der Steinfurt genant sey worden.“
Aus den Verhandlungen ergibt sich klar und unzweideutig, daß Steinfurt oder Steinfart einmal nur eine steinerne Furt oder Fahrt über den Ziegelbach(wie damals die Winkelbach hieß) bedeutete, und diese Furt oder Fahrt an der Stelle sich befand, wo die Alsbacher Lachen(am Ende der Zwingenberger Wiesen„In der Nacht- weide“) und die Hähnleiner Gemarkung auf der rechten Seite des Ziegelbachs und die Auerbacher und Bensheimer Gemarkung auf der linken Seite desselben Baches auch heute noch aneinanderstoßen, daß ferner das Gelände von diesem Viermärker- punkte bachabwärts, d. h. der jetzige Bensheimer Niederwald(„Eichwaldt“) und die zu Bensheim gehörigen Rodauer Lachen(„Roeder Lachen“), ebenfalls Steinfurt hieß, und daß endlich die entsprechende Strecke des Ziegelbachs selbst die Bach in oder an der Steinfurt oder kurz die Steinfurt(Steinfahrt) genannt wurde.
Gewitzigt durch diese beständigen Grenastreitigkeiten drang Bensheim bei dem Schiedsspruche vom Jahre 1501 darauf, daß diese Rechte auch sofort durch einen Steinsatz für immer festgelegt wurden. Dieser erfolgte noch in demselben Jahre und ist ausführlich beschrieben in dem Bensheimer Gewannenbuch(Flur- oder Lagerbuch), von 1503 an weitergeführt, S. 221, 226, 2431 f. und namentlich 251 ff. Danach kamen am letzten Juni 1501 alle Interessenten„uff der Malstatt bey der Stein- further bach“ zusammen, und der Steinsatz begann.„Der erste Stein steht zu anfang der Steinfuhrtter bach und zu endt der Zwingenberger nachtweidt, oder hochwaldt genannt, da der Auerbacher, alsbächer und Hener Gemarkung und Bensheimer mit itzt gemeltter Steinfurtherbach zusambgrenzen“ und zwar auf der rechten Seite, so daß„die bach unden naher langwaden zu biß an nechst volgende zwen stein Bens- heim allein zustendig ist“. Dieser Viermärker trägt als Grenzzeichen B, H, AL, A, d. h. die Anfangsbuchstaben der vier Gemarkungen, von denen Auerbach als Wappen noch das„Genßfüßchen“ M hat, und ebenso im Boden die besonderen oder Geheimzeichen derselben..
„Der zweytt stein Ist gesetzt, und da die Bensheimer Rödderwiesentheillung und der röddernachtweidt, so gleichwohl auch Bensheimer gemarkung ist, zusammen- stoßen, auch uf der anderen seitten der bach, naher dem Hene zu, mit Bensheimer, Hener und alßbacher Zeichen bezeichnet.“
„Der dritt stein Ist deß orths vierzehn schu weith baß hinab von diesem Itzt gemelten stein mitten In die bach gesetzt und oben gegen die bach mit B bezeichnet, daß also der bach von diesem stein biß an den ersten allein Benßheim gehörtt, uf der andern seitten gegen roden zu auch mit B bezeichnet, also die bach soweith der röder nachtweidt gehet, nur halber Benßheim zustendig, und die von roden die halb


