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die petra in Kasenowa erhielt, während der größere Teil des Sees(Seehofer Ge- markung) und die Wildbahn mitten in Lampertheimer Gebiet bei Mainz verblieb.
Beim Sachsenbuckel traf aber die Grenze von 795 auch mit der Stelle zu- sammen, wo die Schenkung Kankors 770 ihren südlichsten Anfangspunkt hatte. Da nun diese Schenkung in ihrem westlichen Teile nach der oben Kap. I§ 2 S. 7 f. besprochenen Urkunde vom Sachsenbuckel in süd-nördlicher Richtung auf die Wesch- nitz oberhalb Großhausen zulief, so könnte es weiter nicht wundernehmen, wenn der soeben erwähnte Kranzlacher Weg auch auf dieser Strecke seine Fortsetzung hätte. Und tatsächlich führt er auch heute noch vom Sachsenbuckel aus durch den westlichen Teil des Dorfes Lorsch hindurch auf die Weschnitz oberhalb Großhausen zu. Auf dieser Strecke durchschnitt die Grenzabsetzung von 770, die ausdrücklich als„lachus“ bezeichnet wird, auch einen alten Weg, der von Bürstadt herzog, in der Nähe eines hölzernen Kreuzes. Dieser alte Weg ist, wie Grabungen u. s. w. unzweifelhaft dargetan haben, teilweise mit der heutigen Tiergartenschneise iden- tisch und lief durch den Lorscher Wald etwas südlich von der heutigen Staatsstraße Bürstadt-Lorsch auf das Gebiet des Nazariusklosters zu, von wo er seine Fortsetzung einerseits nach Bensheim als„Bensheimer Weg“ und andererseits nach Heppen- heim als„alter Lorscher Weg“ hatte. An dieser Tiergartenschneise stand da, wo sie die Lorscher Ackerflur trifft, also etwas westlich von Lorsch, vor noch nicht allzu langer Zeit ein hölzernes Kreuz, bei dem die Flurprozessionen Halt machten, und es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, daß es auf derselben altehrwürdigen Stätte errichtet war, wo schon 770 ein hölzernes Kreuz stand. Nimmt man aber den Kranz- lacher Weg vom Sachsenbuckel aus in seinem heutigen Verlauf im allgemeinen als Westgrenze der Schenkung Kankors an, und alles spricht dafür, so lag 770 die West- grenze des Lorscher Gebietes etwas weiter nach Osten, als wir oben angenommen haben, und mußte dann allmählich durch Schenkungen und Rodungen weiter west- lich gerückt sein, was aber die Richtigkeit unserer Ausführungen bei Besprechung der Schenkungsurkunde nicht beeinträchtigt.
Vom Sachsenbuckel wandte sich alsdann die Grenze von 795 westlich und zwar als Lachweg= Lampertheimer Gescheid, das die Lampertheimer Mark von der Bürstädter schied, und lief auf die Marclacha(Marlache) zu, bei der sie ihren Westpunkt erreichte. Die in der jüngeren Grenzbeschreibung genannten Fixpunkte Marclacha und Loubwisal), stellen aber, wie früher schon ausgeführt, die West- grenze der Gemarkung Bürstadt dar, die im Jahre 705 bereits großenteils in den Be- sitz des Klosters Lorsch übergegangen war, während die zwei letzten Grenzpunkte Musa und Aganrod die Westgrenze der Mark Bensheim enthalten, aus der sich erst später die Gemarkung Großhausen absetzte, deren Gebiet auch heute noch diese Westgrenze gegen Biblis(Musa= Bibliser Mörsch) und Großrohrheim(Aganrod= Parzelle Hahnrod) hat¹²). Von hier lief dann die Grenze wieder auf ihren Aus- gangspunkt, die Steinfurt, zurück.
4¹) Die Laubwiese wird auch in der Folgezeit noch öfters genannt, so c. 1190, 1241, 1251 bei Schenkungen, die an Wormser Stifte gemacht wurden und 62 messiones virorum, d. h. Mannsmade oder Mähtagewerke für Männer umfassen. Siehe Boos, Urkundenbuch I Nr. 901, 201, 232. Bekanntlich
empfing auch das Wormser Konkordat vom Jahre 1122 seinen Namen von dieser Laubwiese. ⁴*) Vergleiche Programmbeilage 19005 S. 35/6.


