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und daß die Wildhube Kessenau in der Nähe dieser Wildbahn zu suchen, d. h. mit Hüttenfeld identisch ist.
Lag aber die Kessenau bei Hüttenfeld im Süden des Lorscher Sees, so darf man den in der Grenzbeschreibung von 795 genannten Grenzstein„ad Hirselanden“, der vielleicht dem„hagenstein uffe hirz Ried“ vom Jahre 1311 entspricht¹⁰), in der Nähe des Sechofs, der in dem Weistum von 1500 ebenfalls als Wildhube erscheint, also im Norden desselben Sees, d. h. an dem Ostende des Lampertheimer Geschei- des suchen, wo jetzt der Stein Nr. 38 steht. Denn hier war ein größeres und augen- fälligeres Grenzzeichen nötig, da die von Süden herkommende Grenze beim Sach- senbuckel scharf nach Westen umbog und so die Mark Lampertheim von der Mark Bürstadt(Lorsch) schied.
Während demnach die Mark Heppenheim im Jahre 773 ihre Westgrenze an dem rechten Ufer der Weschnitz hatte, bezog die Grenzfestsetzung von 795 die Bür- städter Gemarkung mit dem Lorscher Seegebiet auf dem linken Ufer der Weschnit- noch mit ein. Sie lief demnach von der Weschnitz unterhalb Weinheim auf den Sand- hügel südlich von Hüttenfeld(Kasenowa) zu, wo sie durch einen Hinkelstein(petra) signiert wurde, und von hier aus gegen Westen, den nord-östlichen Teil des Viern- heimer Waldes von dem südlichen Teil des Lorscher Sees(Seefeld) trennend. Dieser Grenzzug vom Jahre 795 bestand noch 1648, wie die erwähnte Spezifikation unzwei- felhaft dartut, und auch heute noch scheidet der sogenannte„Grenzweg“ die Gemarkung Seefeld und die Wildbahn von dem Viernheimer Wald. Von ihrem West- punkte zog sodann die Grenzabsetzung gegen Norden westlich an dem Lorscher Seegebiete entlang bis ad petram ad Hirselanden, d. h. bis zu dem Steine bei der Wildhube Seehof östlich am Lampertheimer Gescheid oder dem sog. Sachsenbuckel. Die vesticio dieser Strecke fand naturgemäß in der damals üblichen Weise durch incisio arborum, quae vulgo lachus appellatur, d. h. durch Anlage eines Grenzlach- weges statt. Eine Erinnerung an diese Absetzung bewahrt wohl noch jetzt der Kranz- lacher Weg= Crenzlachweg, der von einem Schnittpunkte des vorgenannten „Grenzweges“ aus heute durch den Ostrand der Wildbahn und des Lampertheimer Waldes auf den Sachsenbuckel zuläuft, sei es, daß er den unter Abt Gundeland 776(C. L. Nr. 8) von Lorsch nach Viernheim erbauten Weg auf dieser Strecke mit- benutzte, sei es, daß er von der etwas weiter östlich unmittelbar am Lorscher See entlang abgesetzten Grenze seinen Namen erhielt. Diese Grenzstrecke beeinträch- tigte aber offenbar die Lampertheimer Gemarkung, die ihre natürliche Ostgrenze an dem Lorscher See hatte, und rief denn auch in der Folgezeit, als Grund und Boden einen starken Wertzuwachs erfuhren, Grenastreitigkeiten zwischen Lampertheim und Lorsch bezw. ihren Landesherren, dem Bischof von Worms und dem Erzbischof von Mainz, hervor, die zuletzt durch eine Teilung des strittigen Gebietes derart ent- schieden wurden, daß Lampertheim seine Grenze wieder bis an den Lorscher See vorschob und den südlichen Teil desselben(Seefeld) bis an den Weingartrain und
4⁰) von Schenk, Hess. Archiv XIV 441 ff. Jedenfalls aber haben beide Ortsangaben nichts zu tun mit der Parzelle„Die Hirschländer“ in dem südlichen Teil der Viernheimer Gemarkung, bis wohin weder die Mark Heppenheim noch der obere Rheingau reichte.


