Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
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mende halb und der Propst von Lorsch und die von Heppenheim auch halb ge- brauchen und diese sogleich geteilt und in Stein gesetzt werden sollen.

Diese Weisung bestätigt nicht bloß unsere Ausführungen in Kap. I,§ 3, c, sondern macht auch wahrscheinlich, daß damals auf genannter Strecke an Stelle früherer unkenntlich gewordener Grenzzeichen feste und dauerhafte Steine gesetzt wurden, die noch 1500 als sehr alte Steine in der Erinnerung der alten Leute und Wissenden zu Lorsch weiterlebten.

3. Mit den Ergebnissen unserer Betrachtung der Grenzbeschreibung vom Jahre 1500 stimmt ferner überein, daß der Pfälzer Geschichtsschreiber Freher, der um 1600 nach Lorsch kam, in seinen Origines Palatinae I cap. VI bei Aufzählung der Orte des oberen Rheingaus mit der Insel Aldenmünster beginnt, auf die später (d. h. ca. 1070) das Kloster Lorsch verlegt worden wäre²4). Diese Angabe kann nur von dem Altenmünster südöstlich vom Seehof verstanden werden, weil das Lorscher Bruch mit seinem Kloster in Wirklichkeit ein Anfangspunkt des Oberrheingaus war. Denn wollte man die Insel Aldenmünster gleich Kreuzwiese setzen, so hätte Freher das Lorscher Bruch mit seiner Klosterruine übersehen, was man ihm nicht ohne weiteres unterstellen darf, da er an Ort und Stelle war, ganz abgesehen davon, daß diese Klosterruine selbst damals noch wegen der von Gieß nachgewiesenen und sie umschließenden Wassergräben ganz gut als auf einerlnsel gelegen angesehen werden konnte, während die insulare Lage der Klosterruinen auf der Kreuzwiese für die da- malige Zeit erst noch zu beweisen wäre.

4. Zwar bin ich mir wohl bewußt, daß um den Besitz des Lorscher Sees wie der dort gelegenen Brüche zwischen den angrenzenden Gemeinden Lorsch und Lam- pertheim viel gestritten wurde, und daß in diesen Streit auch Kurpfalz und Kurmainz wiederholt eingriffen. Insbesondere fanden die Ansprüche Lampertheims Anerken- nung und Unterstützung von der pfälzischen Regierung, wie aus der unter 1 schon erwähnten Urkunde vom Jahre 1474 und besonders aus den Lorscher Seeprozeß- akten im Darmstädter Landesarchiv ersichtlich ist. So teilt Frohnhäuserz5) daraus ein Notariatsinstrumentcopia Instrumenti der beschehenen Kundschaft Kreyenbruch, Raupenbruch, Wingartrhein bei Lampertheim gelegen aus dem Jahre 1466 mit, worin unter Berufung auf einen versiegelten Brief des Pfarrers Marquard von Lampertheim und das LampertheimerKirchen-Gelebuch gewiesen wird, daß das Vieh der Lam- pertheimer bei dem Monster zum Hane geweidet, und daß nahe vorbei ein Bach gehe. Aber bei Beurteilung dieses Streites dürfen wir nicht vergessen, daß schon die Rhein- pfalzgrafen als Schirmvögte des Klosters Lorsch für seine Besitzungen im Lobdengau recht ländergierige Herren waren?é), daß sie bei Auflassung der Lorscher Abtei 1232 sehr große Stücke dieses Besitzes an sich brachten, und daß auch die späteren Kur- fürsten von der Pfalz ganz in den Spuren ihrer Vorgänger wandelten, besonders seit- dem ihnen durch die Verpfändung der Bergstraße von 1462 ein bequemer Rechtstitel für ihre Ansprüche gegeben war. Als dannaber Kurmainz 1623 die Bergstraße wieder einlöste, trat es auch sofort den pfälzischen Ansprüchen energisch entgegen. So wies der(Mainzer) Burggraf von Starkenburg Gerhard von Waldenburg schon 1626 die

²⁴) Christ, Vom Rhein, 1907, S. 19. ²⁸) Hessische Quartalblätter 1877 Nr. 1 S. 16 ff. ²⁸⁶) Siehe I. Teil, S. 36 f.