— 13—
die von dem zweiten Stein an der Meerbach herüber auf die alte Weschnitz als Grenz- zeichen lief und nichts Auffälliges an sich hatte, da hier keine natürliche Grenze vorhanden war, oder ebensowohl als ein Fischgatter oder Wehr in der Weschnitz selbst verstehen, da auch diese Bedeutung des Wortes sich findet²¹), wenn man es nicht mit einem Falltor oder Fallgatter identifizieren will, wie solche auch das Bens- heimer Gewannenbuch in dortiger Gegend erwähnt.
Was besagt endlich das Schlußstück der Lorscher Grenzbeschreibung? Von dem Punkte, wo die Weschnitz die Gemarkung Laudenbach erreicht, bildet sie wei- terhin die ganze Westgrenze der Gemarkung Laudenbach und ein Stück lang auch die Westgrenze der Gemarkung Hemsbach. Sie läuft also hier ganz auf Pfälzer Ge- biet, da Lorsch einerseits und Laudenbach-Hemsbach andererseits damals pfälzisch waren, die drei genannten Flecken also auch die Bachreinigung auf dieser Strecke vorzunehmen hatten²).
Nun verläßt die Grenze die Weschnitz und wendet sich gegen Westen bis an den Weingartrech und scheidet so die Nordwestecke der Hemsbacher von der Süd- ostecke der Lorscher Gemarkung oder dem„Bruch“, das nördlich dieser Grenzstrecke liegt. Auf diesem Grenzstücke stehen die drei genannten Steine bis zum Wein- gartrech. Das Wort Rech ist aus Rainach entstanden, gerade so wie der heute hier gelegene Rennhof aus Rainhof, d. h. Grenzhof entstanden ist. Der Weingartrech er- hielt aber seinen Namen von Weingärten, die das Kloster Lorsch auf dem erhöhten Gelände zwischen dem Lorscher See und dem Lorscher Bruch angelegt hatte. Denn wie der Chronist S. 177/8 berichtet, schenkte der Vater Ulrich den Mönchen von Altenmünster gegen die„vier ägyptischen Plagen“ ihres Wohnsitzes, die Sumpfnebel, Frösche, Schnaken und Stechfliegen, folgende Schutzmittel: Kuhbutter, Schafmilch, Schweinespeck, Kornbrot und lauterstes Rebenblut, dazu noch Gurken, Melonen, Lauch, Porree, Zwiebeln und statt der Fleischtöpfe eine unentgeltliche Menge von Fischen, also Leckerbissen, die gewiß nicht bloß die üblen Wirkungen der ägyptischen Plagen beseitigen halfen. Den Wein lieferte demnach für Altenmünster der Weingartrech und die reichliche Fischkost der Lorscher See, beide in unmittel- barster Nähe des erneuerten Klosters.
Von dem Punkte, wo die Grenze den Weingartrech erreicht, geht sie dann auf letzterem noch etwas südwärts und scheidet so das südlichste Stück des Lorscher Gebietes von der Gemarkung Seefeld, die heute zu Lampertheim gehört. Sie läuft demnach auf die Südostecke der Gemarkung Seehof oder des Lorscher Sees zu, wo jetzt der Hüttenfelder Friedhof liegt. Von da zieht sodann die Lorscher Grenze wieder nordwärts auf der östlichen Seite des Lorscher Sees entlang und zwar derge-
²¹) Christ a. a. O. S. 51, Anm. 21. Wenn derselbe aber die 4 rubi der oben Kap. I,§ 3 c Nr. 3 mitgeteilten Urkunde Nr. 245, die dem Nazariuskloster östlich gegenüber liegen, als einen vier- eckigen Hag auffasst und mit dem Gatter identifiziert, so ist das unzutreffend, weil sie dort nur die nördliche Grenze des geschenkten Beifangs bezeichnen, also nach der Schenkung mitten in Lorscher Besitz lagen, während das Gatter als Grenzpunkt des Kirchspiels Heppenheim doch nur an der Grenze des Lorsch- Bensheimer Gebietes gelegen haben kann und zwar da, wo der geschenkte Beifang „a meridie Hepphenheimere termino“ begrenzt wird. ²²) Die Erklärung Christs J. l. S. 51:„Das Bett der Weschnitz mit seinen Nutzungen ist herrschaftlich und exempt von Gemeindeland“ ist daher un- gerechtfertigt.


