Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
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in Acker- oder Wiesenland verwandeln, wovon er ⅓½ dem Mainzer Domkapitel schenkte¹o). Die genannten Entwässerungsgräben wurden dann offenbar später mit dem Landgraben in Beziehung gesetzt, welchen der Pfalzgraf Ludwig V. im Jahre 1535 anlegen ließ.

Sonach entstand durch die Entwässerungsarbeiten von Kurmainz, dem Rechts- nachfolger der Abtei Lorsch, das heutige Lorscher Bruch, womit allein schon seine ursprüngliche Zugehörigkeit zu Lorsch und damit zum Rheingau erwiesen wird.

Ebenso geht aber auch das Lorsch-Mainzer Eigentumsrecht an dem Lorscher See bezw. der später aus ihm entstandenen Gemarkung Seehof aus vielen Notizen und Urkunden deutlich hervor.

1. Im Jahre 1462 verpfändete bekanntlich der Mainzer Erzbischof Diether von Isenburg die Abtei Lorsch mit der ganzen Bergstraße an den Kurfürsten Friedrich den Siegreichen von der Pfalz. Dieser benutzte noch den Lorscher See zur Versorgung seiner Hofhaltung auf der Friedrichsburg(jetzt Neuschloß) bei Lampertheim als Fisch- wasser, wie eine Urkunde vom Jahre 1474 bezeugti¹). Danach bezog die Pfarrei Lampertheim im Lobdengau bisher einen Fischzins im Betrage von 8 Goldgulden aus dem See im Krevenbruch, d. h. Krähenbruch. Dies war auch ganz natürlich, da der Lorscher See auf seiner Westseite an den Lampertheimer Wald angrenzt und viel- fach tief in denselben einschneidet, so namentlich der sog. Krumme See. Aber den größten Teil befischte Kurpfalz als Rechtsnachfolger von Lorsch-Mainz.

2. Die Beschreibung des Oberamtes Starkenburg vom Jahre 15900¹²) enthält unter anderem ein altes Lorscher Weistum, das ich hier folgen lasse:Das Weiß- thumb, so diese beide gemeinde(Lorsch und Kleinhausen) haben, lautet also: Ver- zeichnus des Dorff Lorsch, Ihr alt Herkhommen, gerechtigkeiten Im waldt und sonsten, Auch wo die grentz aus und angehet, wie folgt. Nemblich: Dieße nachgeschrie- bene(Grenze) weißet das gericht zu Lorsch zu recht, Als Ihre alten(Leute) wissens haben.

Zum Ersten weißet der Schöff, das mein gnediger Herr(der Kurfürst von der Pfalz), Ein frey-wasser zu Lorsch vorgehen(vorbeigehen) hat, heißt die wesch- nitz, die gehet an Zu der hangenden Mühlen(wohl am Oberlauf der Weschnitz) bis Zum stein(Burg und Zollhafen, dessen Namen noch jetzt der an der Mündung der Weschnitz gelegene Steinerwald bewahrt), in den Rhein, drey rutenschlag do- rüber¹³), sol seine gnaden haben sitzen sieben fischer; die sieben fischer sollen fron- dienst frey sein, das sie dasselbe wasser mögen versorgen, das niemandt darin fahe (fange) oder wer stelle, ob sie dan mit willen, wissen und verhengnus meines Hern oder seiner gnaden Amptleuth. Der fischer soll einer sitzen zu furth, Einer zu Mör- lenbach, Einer zu Weinheim, In der alten stadt, Einer zu Hemspach, Einer zu Lorsch, Einer zu Haußen, hie dießeit der bach(Kleinhausen) und einer zu Bibliß. Und were (wäre) es, das dasselbe Wasser über bort lieff, so soll der fischer friedt und Bann

1⁰) Siehe Frohnhäuser, Hess. Quartalblätter 1877, Nr. 1, S. 16 ff., der mit Recht betont, dass es sich hier nicht um den sog. Lorscher See(lacus) gehandelt habe. ¹¹) Vergleiche Mone, Ober- rheinische Zeitschrift IV 86, und Christ, Vom Rhein 1907, Nr. 5, S. 43. ¹²) Karlsruher Kopialbuch Nr. 882 fol. 156 235 und dazu Christ, Vom Rhein 1907, 5 S. 43, 6 S. 50 ff. sowie I. Teil II. Kap.

§ 1 S. 35 dieser Arbeit. ¹³) So0 heisst es auch in dem Weistum von Bürstadt(ebenda fol. 186), dass dessen Grenze bis in den Rheinuff drey mesruten zieht.