Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

5

schloß. Ob er schon der prähistorisch-römischen oder frühmittelalterlichen Siede- lung angehörte oder erst dem Fürstabt Ulrich seine Entstehung verdankt, wage ich nicht zu entscheiden.

Und was macht nun Christ aus diesem einfachen und verständigen Zusammen- hang der Dingeb)? Ausgehend von dem verhängnisvollen Irrtum, daß das Kloster Altenmünster überhaupt vor 1005 nicht bestand, also nur der Phantasie und ab- sichtlichen Fälschung des Lorscher Chronisten seinen früheren Bestand verdankt, läßt er im Widerspruch mit Tradition und Urkunden den Abt Ulrich den Sitz der Fürst- abtei Lorschunter dem zum Scheine der Ursprünglichkeit gewählten Namen Alten- münster um 1065 weiter südlich in die durch weite Sümpfe geschützte Stelle beim Seehof verlegen, die als alter Klosterbesitz ausgegeben wird, läßt ihn Altenmünster nicht wiederherstellen, sondern erst erbauen, läßt ihn mit seinen Schätzen im Ge- biete seines Feindes, des Bischofs von Worms, dem das Kloster Lorsch durch den König Heinrich IV. zugesprochen wurde, Schutz suchen denn das Kloster Alten- münster liegt nach Christ im Lobdengau, also im Wormser Sprengel, bezieht das Dekret Heinrichs IV. vom 6. September 1065 nicht auf die abbatia Lorissa, wie es doch ausdrücklich heißt, sondern auf Altenmünster und läßt endlich den Chro- nisten die entgegenstehenden Angaben der genannten Urkunden munter interpolieren, d. h. fälschen!

Daß der Abt Ulrich so dumm gewesen sein sollte im Feindeslande Schutz zu suchen, ist bei seiner sonstigen Umsichtigkeit nicht anzunehmen. Und warum hat er dann das schier uneinnehmbare Bollwerk der Starkenburg bauen lassen, wenn er sich nachher in das sumpfumgebene Altenmünster versteckte, zu dem doch wohl ein Zugang möglich war? Wie konnte er ferner den Sitz der ganzen Abtei nach einem Orte verlegen, wo doch nach Christ noch gar keine Gebäulichkeiten und Schutz- wehren vorhanden waren, Ssondern erst noch errichtet werden mußten? Und wer sollte ihm endlich in dieser von leidenschaftlichen Parteikämpfen wild bewegten Zeit den, gelinde gesagt, plumpen Schwindel mit dem scheinbar ursprünglichen Alten- münster geglaubt haben? Etwa seine Gegner, besonders der Bischof von Worms, in dessen Gebiet plötzlich'ein uraltes Kloster hineinpraktiziert wird? Solch halt- lose und willkürliche Annahmen bedürfen eigentlich keiner Widerlegung.

§ 2. Altenmünster im Oberrheingau.

Wie im Vorstehenden schon angedeutet wurde, läßt unter anderen auch Christ das Gelände von Altenmünster beim Seehofe nicht zum Oberrheingau, also zum Sprengel des Erzbischofs von Mainz, sondern zum Lobdengau, d. h. zur Diözese des Bischofs von Worms gehören. Daß diese Ansicht falsch ist, soll wegen ihrer Wich- tigkeit im Folgenden dargetan werden.

Die Beantwortung dieser Frage nötigt mich, den Faden der Grenzbeschrei- bung der Mark Heppenheim da wieder aufzunehmen, wo ich ihn am Schlusse des vorhergehenden Kapitels fallen gelassen habe. Die Grenzangabe von 705 macht, wie

⁵5) Zeitschrift Vom Rhein 1907, Nr. 16 passim.