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Diese Ubereinstimmung der Angaben des Chronisten und des Abtskatalogs mit dem klaren Wortlaute der obengenannten Urkunden läßt einen vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit unserer Beweisführung nicht zu und bestätigt unsere Aus- führungen in Kap. I noch nachträglich in jedem Punkte.
Ja es läßt sich aus den Ausgrabungen, die Gieß auf der Stätte von Alten- münster vornahm(s. O. Kap. I,§ 2), der Umfang dieser Erweiterung teilweise noch feststellen. Wie aus den Stizzen 1 und 4 und dem Fundberichte in der Zeitschrift Vom Rhein 1005, Heft 1 u. 2 ersichtlich ist, lief um die ganze Klosteranlage(Kirche und nördlich daran sich anschließend Wohn- und Wirtschaftsgebäude) ein fast kreis- förmiger Umfassungsgraben, der sich als Schutzwehr der Anlage darstellt. Inner- halb dieses Ringgrabens wurde ein zweiter, kleinerer Graben aufgefunden, der an der Ost- und Westseite der Kirche ganz nahe vorüberzieht. Da er nach Lage der Sache älter ist, als der äußere Ringgraben, so kann die älteste Kirchenanlage nicht so umfangreich gewesen sein, denn sonst hätte sie den inneren Schutzgraben fast be- rührt und damit den Zweck der ganzen Befestigungsanlage so gut wie aufgehoben. Es muß also die älteste kirchliche Anlage kleiner gewesen sein, d. h. der dreifache Apsidenanbau im Osten und vielleicht auch die Vorhalle im Westen ursprünglich gefehlt haben, so daß zwischen der Ost- bezw. Westfront der Kirche und dem inne- ren Schutzgraben genügend Raum freiblieb, um die Kirche gegen Angriffe von außen sicher zu stellen sowie auch bequemen Zugang von dem Westportale aus zu gestatten. Diese Annahme wird aber dadurch zur Gewißheit erhoben, daß zwischen diesem inneren Graben und den Gebäulichkeiten auf weite Strecken auch noch eine Umfassungsmauer von lm Stärke durch Gieß nachgewiesen wurde.
Sonach haben wir eine ältere, nach den Fundtatsachen zweifellos karoling- ische Kirchenanlage ohne Apsidenchor und wahrscheinlich auch ohne Vorhalle an- zunehmen, umgeben von einer Schutzmauer, einem Damm mit Palisaden und einem davorliegenden Graben. Diese ältere kirchliche Anlage erfuhr dann in romanischer Zeit, d. h. eben bei ihrer Erneuerung um 1070 eine Erweiterung im Osten durch An- bau von drei Apsiden und im Westen durch Anlage einer Vorhalle4). Dadurch wurden aber die bisherigen Befestigungsanlagen, d. h. Schutzmauer und innerer Schutzgraben illusorisch gemacht und deshalb abgebrochen bezw. eingeebnet, aber an ihrer Stelle ein umfassenderer Ringgraben angelegt, der an der Ost- und Westseite der neuen, d. h. erweiterten Kirche ungefähr in demselben Abstand vorüberzog, wie der innere Graben an der ursprünglich kleineren, d. h. alten Kirchenanlage dies tat. So erklärt sich un- gezwungen das Vorkommen eines inneren und äußeren Schutzgrabens.
Dieselbe Befestigungsart durch Wassergraben mit Palisadendamm zeigt üb- rigens auch die 150 m südlich gelegene prähistorisch-römische und mittelalterliche An- siedelung, in der wir den befestigten Gutshof des Grafen Kankor erkannt haben. Sie muß wegen der vielen Gräber, die daselbst aufgedeckt wurden, in späterer Zeit als Friedhof gedient haben, wie auch Gieß annimmt.
Beide Anlagen, die kirchliche wie profane, waren endlich noch von einem ge- meinsamen zweiten Graben umgeben, der nach Gieß ursprünglich 2 ½— 3 m tief, oben bis 7 m breit war und eine Fläche von ca. 200 m Länge und 70 m Breite ein-
4) Man vergleiche dazu meine Ausführungen I. Teil S. 10/11


