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Kirche der ganzen Mark. Sie kam dann 773 an das Kloster Lorsch. Mit der fort- schreitenden fränkischen Centenenbildung entstanden auch an anderen Orten Kirchen und Kapellen. So gewiss schon frühzeitig in Bensheim. Hier schenkte der presbyter Altramnus 771 eine Kirche des hl. Michael mit allem Zubehör an das Kloster des hl. Nazarius¹). Ob Altramnus sie gebaut, oder ob er sie von seinen Vorgängern über- nommen hatte, ist nicht zu sagen, aber die Eigenkirche charakterisiert Bensheim wohl als volksmässige Siedelung, in der der König allenfalls causa regis besessen haben mag. Neben der Michaelskirche bestand noch eine zweite Eigenkirche, welche Giselhelm mitsamt dem mansus, auf dem sie stand, 818 ebenfalls an Lorsch vermachte²). Weitere Kirchen sind in dieser Zeit innerhalb der Mark Heppenheim nicht genannt. Aber wenn auch solche bestanden, so waren sie doch alle ursprünglich Filialkirchen der Haupt- und Mutterkirche Heppenheim, aus deren Verband sie sich erst allmählich lösten, um selbständige Pfarrkirchen zu werden.
In diesen Verhältnissen trat nun eine grosse Wandlung ein durch die Schenkung der Mark Heppenheim an das Kloster Lorsch. Denn hierdurch wurde dieses der Mittelpunkt, von dem die kirchliche Organisation der Mark ausging. Ein Immunitätsprivileg Karls d. Gr. verlieh dem Kloster freie Abtwahl, Exemption von der bischöflichen Gewalt, also der Erzbischöfe von Mainz, in deren Sprengel(parochia) es lag, und den unmittelbaren Schutz(mundeburde) des Königs und seiner Nach- folger 3²). Ein zweites Privileg vom Jahre 772 gewährte ihm ausserdem die integra emunitas, d. h. die völlige Befreiung von der gräfllichen Gerichtsbarkeit und Gewalt für alle seine Besitzungen ohne Ausnahme und den Bezug aller Steuern und ffs- kalischen Gefälle von denselben 4). Dadurch erhielt der Abt fürstlichen Rang, der ihn in geistlichen Dingen dem Papste und in weltlichen Dingen dem Kaiser un- mittelbar unterstellte. Nunmehr hatte der Fürstabt neben den weltlichen Gerecht- samen auch die kirchliche Leitung innerhalb der Mark Heppenheim unter seiner Obhut. Er übernahm daher die vorhandenen Kirchen, errichtete nach Bedürfnis neue oder unterstellte die von weltlichen Herren gestifteten und ihrem Patronate überlassenen Kirchen seiner geistlichen Jurisdiktion. Infolge der reichen Schenkungen, die dem Kloster zuflossen, konnte es auch die Kirchen besser fundieren. Dazu kam dann noch seit dem Kapitulare Karls d. Gr. 779 der Zehnten, der selbst von könig- lichen Domänen zu entrichten war. UÜberhaupt wurden auch die Kirchen wie welt- liche Besitzer mit Land ausgestattet, das nicht selten mehrere Hufen umfasste.
Entsprechend der weltlichen Markenregulierung sehen wir zuletzt auch die Pfarrsprengel genau abgegrenzt. Die Errichtung von eigentlichen Pfarreien in hiesiger Gegend fällt gewiss nicht vor die Zeit des hl. Bonifatius. Allerdings hatte die königliche Kirche in Heppenheim mit ihrem königlichen capellanus den Rang
¹) Cod. Laur. I Nr. 248: Rem nostram in pago Rinensi in Basinsheim, super rivulo Liutra, tam mansis, campis, terris, pratis, pascuis, perviis, silvis, vineis, domibus, aedificiis; basilicam, quae est in honore sancti Michaelis constructa, cum adjunctis adjacentiis, farinariis, aquis aquarumque decursibus, cultum et incultum, omnia et ex omnibus totum et ad integrum tam de comparato vel de quolibet attracto. ²) Ebenda Nr. 260. ³) Cod. Laur. I Nr. 4. ⁴) Dsgl. I Nr. 5. Diese Privilegien wurden in der Folge noch oft erneuert; so 940, 956, 963 u. s. w., aber auch durch den Papst Silvester im Jahre 1000 feierlich bestätigt; vergl. Nr. I 66, 70, 72 und 73.


