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ratungen zusammenkam, hegte es die Ding- oder Malstätte durch den Gottesfrieden ein und weihte sie durch Opfer und Gebet. Volksgericht und Gottesdienst, Richter- und Priesteramt, Gerichtsstätte und Tempelbezirk standen in engster Verbindung ¹). Das ahd. tan oder tun(Zaun, Gehege) ist desselben Stammes wie réueros und templum und erscheint nicht bloss in dem heidnischen Tempel der tanfana ²) aus dem Jahre 14, sondern auch im Sinne einer christlichen Kirche noch im Jahre 879 ³). Es war deshalb ein ganz naturgemässer Vorgang, dass auch christliche Kirchen an solchen heidnischen Mal- oder Kultstätten errichtet wurden, um die heidnische Verehrung dieser Orte in christlichem Sinne umzubilden, gerade so, wie die griechischen und römischen Kulttempel sich in christliche Kirchen verwandelten. Als Bonifatius die hl. Donarseiche bei Geismar(in loco Gaesmere) ca. 723 füllte, zimmerte er aus ihrem Holze ein christliches oratorium(Gebetshaus) zurecht und baute dann 732 in Frideslar (ahd. fridu, Friede, und lar, Wohnung) zu Ehren des hl. Petrus eine basilica, die wahrscheinlich über diesem oratorium sich erhob 4). Diese erste Kirche im fränkischen Hessengau wurde dann die Mutterkirche für spätere, in demselben Gau errichtete, ebenso wie das von dem Apostel der Deutschen im Oberlahngau zu Amöneburg (Amanaburg) erbaute Gotteshaus den Ausgangspunkt für ähnliche Wohnstätten des Christengottes bildete.
In gleicher Weise haben wir uns auch den Vorgang in der Heppenheimer Mark zu denken. So lange die Römer und nach ihnen die Alemannen Herren in dem Lobden- und Oberrheingau waren, fand das Christentum hier schwerlich irgend- welche Verbreitung, während in den linksrheinischen Städten Mainz und Worms schon Christengemeinden bestanden. Nach dem Siege der salischen Franken über die Alemannen drang dann im Laufe des 6. Jahrhunderts auch rechtsrheinisch zwischen Main und Neckar mit der Herrschaft der Franken das Christentum siegreich vor. Dass bei seiner Ausbreitung Mainz im Oberrheingau und Worms hauptsächlich im Lobdengau mitgewirkt haben, ist selbstverständlich, wie denn auch später beide Gaue zu dem Bistum Mainz bezw. Worms gehörten. Naturgemäss entstanden christ- liche Gemeinden da am ersten, wo Ausscheidungen in dem eroberten Lande ad partem regis erfolgten, also in den königlichen villae, die mit christlichen Franken(Königs- leuten) besetzt wurden. Wir dürfen daher als gewiss annehmen, dass auch in der königlichen villa Heppenheim eine königliche Kirche entstand, die für die Mark Heppenheim die erste und dadurch auch die Mutterkirche für spätere Tochterkirchen wurde. Diese Annahme wird noch dadurch gestützt, dass der Landsberg bei Heppen- heim einen Hauptsitz des oberrheinischen Gaugrafengerichtes bildete, also Dingstätte und Kultstätte bei einanderlagen. Die Kirche war dem hl. Petrus geweiht und wird 755 ⁵) zum ersten Male erwähnt, aber es unterliegt keinem Zweifel, dass sie schon lange vorher bestand, und vielleicht war sie überhaupt längere Zeit die einzige
¹) Grimm, Deutsche Mythologie ² S. 79; Landau a. a. O. S. 367 ff. ²) Tac. Ann. I, 51. ³) Ein tan monachorum wird mit ecclesia identifiziert: Pertz, dipl. hist. epist. I 216. Wenck a. a. O. II 236.
4) Landau S. 372 ff.
5) Cod. Laur. I Nr. 429, wo Marcharius ad basilicam sancti Petri, que constructa est in villa Heppenheim, sein beträchtliches Erbteil in villa Winenheim cum ipsa hoba, quam Wolfinus tenet, et ad ipsam hobam de terra jurnales XXXX et pratum, de quo secari possunt XII carrade feni etc. vermacht.


