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und Rado(7731!), ein technisch gebildeter Beamter(Markscheider), als Fachmann am besten Auskunft geben konnten. Die Zugehörigkeit Fehlheims zu Lorsch kann sich indes nur auf den königlichen Besitz, also einen Teil des Gebietes bezogen haben oder wurde später wieder aufgehoben, da Fehlheim nachher in der Markgenossen- schaft Bensheim erscheint und sogar bis ins 19. Jahrhundert mit seiner leibeigenen Bevölkerung der freien Stadt Bensheim eingebürgert ist.¹) Aber auch im Osten der Bensheimer Mark wurden allmählich kleinere Markgebiete abgesetzt. Dies wird bewiesen durch das Anrecht auf Holzhieb, Wald- und Weidegang, das mehrere Gemeinden seit uralter Zeit bis ins 19. Jahrhundert mit Bensheim gemeinsam besassen. Der Stubenwald ²) zwischen Bensheim und Lorsch, im 19. Jahrh. abgeholzt, jetzt die Stubenäcker, war Eigentum von Bensheim und Fehlheim, aber an der Gemeinde- weide, die sich um ihn herumzog, hatten auch noch Zell und Gronau teil. Im Niederwald bei Fehlheim besassen Bensheim, Fehlheim und Zell die Tag- und Nacht- weide, Schönberg die Tagweide. Im Feldbergwald übten Bensheim und Reichen- bach gemeinsamen Holzhieb und Viehtrieb aus. Im Vorderwald waren Bensheim und Gronau zum Weidgang berechtigt. Der Märkerwald bildete gemeinsames Eigen- tum von Bensheim, Zell, Gronau, Knoden, Schannebach und Breitenwiesen. Bensheim selbst hatte das Obermärkerecht), das unter dem Vorsitz des Schultheissen dreimal jährlich im Rathause daselbst zusammentreten sollte und aus 7 Schöffen gebildet wurde, wovon der Vorort 4 und die Mitmärker 3 stellten. 4) Die genannten Wald- und Wiesengründe bildeten also ursprünglich Teile der Allmende in der marca Basinsheim und die innerhalb dieser Mark meistens wohl durch Rodungen entstandenen, oben- genannten Siedelungen behielten das Mitbenutzungsrecht daran, während sie für ihren eigenen Gemeindebesitz und das darin liegende Privateigentum aus dem Genossenschaftsverbande der Mutterstadt ausschieden und als selbständige Filialorte abgesetzt wurden.
In ähnlicher Weise wie Bensheim und Heppenheim bildeten auch noch andere Centenen innerhalb der Mark Heppenheim grössere Bezirke oder Mittelpunkte, aus denen sich im Laufe der Zeit kleinere Markgenossenschaften oder neue Centenen schieden. Ein solcher Mittelpunkt scheint Waldmichelbach gewesen zu sein, zu dem in späterer Zeit die Centenen Lindenfels, Fürth(mit noch vorhandenem Centwald), Mörlenbach, Abtsteinach und Waldmichelbach selbst gehörten.5) Dasselbe Bild zeigt auch die Mark Michelstadt, die sich in die Centen Michelstadt, Erbach und Beer- felden auflöste, welche dann selbst wieder neue Teilungen erfuhren.
§ 3. Die kirchliche Organisation der Mark Heppenheim.¹)
Wie die Mark Heppenheim in weltlicher Beziehung eine Einheit darstellte, so war dies ursprünglich auch in kirchlicher Hinsicht. Recht und Religion waren schon bei den heidnischen Germanen untrennbar. Wo das Volk zu seinen Be-
¹) Dahl, S. 218. ²) Cod. Laur. I Nr. 14 saltus in palude juxta Basinsheim genannt. ³) Dahl, Ur- kundenbuch S. 85, wo diese Obermärkerschaft in Urkunden von 1421 und 1473 anerkannt wird.
⁴) Ebenda S. 101. ⁵) Landau S. 136/7; ebenda S. 133 ff. ⁶) Wenck, Hess. Landesgeschichte I S. 127 ff.; Dahl, passim. Landau, S. 367 ff.; Falk, Geschichte des Klosters Lorsch.


