Aufsatz 
Das salisch-fränkische Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung vom Jahre 773 : ein Beitrag zur geschichtlichen Heimatkunde / von Friedrich Kieser
Entstehung
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Vogt(advocatus) oder Centgrafen(centenarius) für dieses Gericht in allen die Rechte des Klosters betreffenden Fragen und Streitigkeiten. Mit diesem Amte wurden also Ministerialen des Klosters betraut, unter denen angesehene Herren und Grafen erscheinen, die Güter des Klosters zu Lehen hatten. Die angesehensten darunter waren später die Burggrafen von Starkenburg, ein Amt, das noch 1267 bestand, also zu einer Zeit, wo die Gauverfassung schon längst verfallen war. Das Centgericht vom Landsberg¹) umfasste später noch nicht nur 6 unmittelbar bei Heppenheim ge- legene Dorfschaften(Nieder- und Oberhambach, Erbach, Kirschhausen, Sonderbach, Walderlenbach), die mit Heppenheim eine Gemeinde bildeten und noch im 19. Jahr- hundert an dem Heppenheimer Stadtwalde Anteil hatten, sondern auch nebst Bens- heim noch viele andere Dörfer, Weiler und Höfe der ehemaligen Mark Heppenheim. So wurden z. B. erst infolge der bairischen Fehde(1504) mehrere Ortschaften der Bergstrasse und des Riedes: Zwingenberg, Auerbach, Hochstätten, Beedenkirchen, Schwanheim, Grosshausen, Langwaden, Gross-Rohrheim der Heppenheimer Cent entnommen und unter einer eigenen Cent mit dem Sitze in Zwingenberg vereinigt, zu der dann später noch die Orte Alsbach und Hähnlein kamen, die bisher dem Landgerichte Jugenheim mit seiner Centstätte auf dem Heiligenberg bei Jugenheim unter einer Linde zugehörten. ²)

Die villa Bensheim hatte schon lange vor 773 eine marca scarita und Flur- regulierung nach fränkischer Art. Dies geht aus dem Lorscher Urkundenbuch deut- lich hervor. Im Westen bildete die Weschnitz ihre Markgrenze, während am andern Ufer die Bürstädter Gemarkung begann. Hier schenkten der Graf Cancor und seine Mutter Williswinda 12. Juli 764 ihr Landgut(praedium) Lauresham, das auf einer Weschnitzinsel lag, an das zu gründende Kloster Lorsch. Es hiess im Gegensatz zu der bald notwendig gewordenen Neugründung unmittelbar bis Lorsch selbst später Altenmünster. ³) Diese Schenkung erweiterten Cancor und seine Gemahlin Angila 770 um ein gewaltiges Stück, indem sie ihr Eigentum in der marcha de Bisistat, terram et silvam, hinzufügten. ¹) Dabei wird die Grenze teils durch incisio arborum, quae vulgo lachus appellatur, neu signiert, teils läuft sie an einem alten ebenso bezeich- neten Lackwege hin, ubi marcha de Basinsheim conjungitur. Dass die Mark Bens- heim auch sonst so festgelegt war, unterliegt keinem Zweifel. Aber auch im Innern ist die Hufenbildung schon durchgeführt. Das beweisen die zahlreichen frommen Stiftungen, die an das Kloster Lorsch gemacht werden, worunter nicht wenige schon unter König Pipin erfolgten. 5) Neben der Hufe erscheint oft der mansus, bald im Sinne der Hofstätte, bald des zugehörigen Landes oder beides zusammen.

¹) Ein interessantes Weistum der Cent auf dem Landsberg vom Jahre 1430 bei Dahl, Urk. 77.

²) Wenck I 80 ff. ³) Diese erste Klosteranlage ist jetzt durch umfassende Ausgrabungen etwa 1 Stunde südlich von Lorsch am Sechofe sicher nachgewiesen. Vergl. Giess, Monatsblatt des Wormser Altertumsvereins 1905, I. u. II. Heft. Sie trägt alle Züge eines fränkischen Herrenhofes, der auf prähistorischer und römischer Ansiedelung errichtet wurde, und war durch einen c. 3 m tiefen und 7 m breiten Graben mit dahinter liegendem Wall geschützt, an dem sogar ähnlich wie bei römischen Kastell- gräben ein wehrhaftes Palissadenwerk nicht fehlte. Zudem hatte sie einen natürlichen Wasserschutz durch den Lorscher See und die Weschnitz.) Cod. Laur. I S. 2. Hier entstand ein neues Kloster mit einer prächtigen Kirche, die 1. September 774 in Gegenwart Karls d. Gr. eingeweiht wurde.

5⁵) Cod. Laur. I S. 231 ff.