Aufsatz 
Das salisch-fränkische Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung vom Jahre 773 : ein Beitrag zur geschichtlichen Heimatkunde / von Friedrich Kieser
Entstehung
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Dies besagt auch der alte Namen Burcheldon oder Burchhelden¹). Am Fusse dieses Burgberges wurde also ein Königshof(curtis) und eine villa regia auf königlichem Grund und Boden angelegt²). Der ursprüngliche Zweck dieser Anlage war offenbar ein militärischer.

Nach alledem stehe ich nicht an zu behaupten, dass der leitende Gesichts- punkt bei der Abgrenzung der Mark Heppenheim ein militärischer war und dass insbesondere die villa Heppenheim mit ihrer königlichen curtis den Hauptmittelpunkt der militärischen Sicherung des eroberten Gebietes zwischen Main und Neckar in der Rheinebene und dem Odenwalde bildete. Ihre Entstehung hängt demnach mit den langwierigen Eroberungskriegen zusammen, die nach der erstmaligen Erschütterung der alemannischen Macht in der Schlacht bei Zilpich 496 im 6. Jahrhundert zu führen waren und allmählich das Land zwischen Main und Neckar und schiesslich darüber hinaus der fränkischen Herrschaft unterwarfen oder sicherten. Für das hohe Alter spricht ferner der Umstand, dass schon Dagobert I. 629 seine civitas Lobodunoburg an Worms verschenken konnte, und die Bemerkung der Urkunde, dass die Mark- grenze von Heppenheim schon lange vor 773: ex antiquo tempore sub ducibus et regibus bestand, was doch wohl nur von den mit Herzogsgewalt ausgestatteten maiores domus bezw. den Königen der Merowingerzeit zu verstehen ist. Uberhaupt ist in dem Rhein-, Main- und Lobdengau wie in dem ganzen Herzogtum Francien sehr viel Königsgut ausgeschieden worden³). Das beweisen die Königspfalzen(palatia) in Tribur und Ladenburg und die curtes regiae in Gross-Gerau(Geraha 910), Gerns- heim(Gernesheim 795), Bürstadt(Bisinstidi 768), Virnheim(Virnunheim 776) und Heppenheim, deren militärischer Zweck wenigstens teilweise selbstverständlich ist. Das beweisen besonders auch die 3 grossen Königsforsten forehahi(Forenhag), Oden- wald und Dreieich. Ersterer umfasste den Wald zwischen Neckar, Bergstrasse und Rhein nordwärts bis Bessungen-Erfelden. In demselhen erhielt Worms durch Heinrich II. den bannus regius d. h. den Wildbann oder die ausschliessliche Jagd- gerechtigkeit, während der Grund und Boden nebst Beholzungsrecht schon längst. in andere Hände übergegangen war. Der Dreieicher Wald schloss sich nördlich an den forehahi und Odenwald an(Linie: Erfelden, Otzberg, Steinheim) und reichte bis

an den Main, ja teilweise über diesen hinaus bis Vilbel und gegen Aschaffenburg aufwärts.

§ 2. Die politisch-wirtschaftliche Organisation.

Der Errichtung der Mark Heppenheim mit der königlichen curtis und villa Heppenheim und dem gewaltigen Königsforst(Markwald) folgte wohl nicht viel später die Absetzung einzelner Untermarken oder Centenen. Dazu drängte schon ihre ungewöhnlich grosse Ausdehnung. Denn sie mass von Osten nach Westen c. 35 km und von Norden nach Süden durchschnittlich 25 km, was einem Flächenraum

¹) Cod. Laur. I Nr. 123; Lorscher Totenbuch in Dahl Urkundenband VIII D zu Nonas Junii.

) Darauf weist auch eine villa(Hof) Wiazirichestal sita in monte Burckhelden hin, worin un- zweifelhaft das Wort riche= regnum enthalten ist. Ebenso dürfte es auch mit Reonga= Richinbach im Tale des Lauterbaches sein. ³) Wenck I S. 69 ff.