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nicht; denn sie galten ihnen als munimenta servitii!). Wenn daher im Reiche Marobods- eine Königsburg und daneben ein Kastell genannt werden, so sind diese nur als Zwing- burgen aufzufassen, wie sie der halb despotische Charakter dieses regnum bedingt. Die Einzelsiedelungen neben Dorfanlagen sind von Tacitus ausdrücklich bezeugt*) und die Entstehung letzterer aus Einzelhöfen zeigen uns auch heute noch die vielen Dorf- benennungen auf— weiler und— hofen oder selbst— hausen.
Bei der Absetzung der Hofstätte, der Zuteilung der einzelnen Ackerfluren und der Abgrenzung des Gesamtgebietes einer Dorfsiedelung nach aussen hin spielte der Hammerwurf eine gewichtige Rolle?²). Alle germanischen Stümme kannten ihn bei der Abgrenzung, nur nicht die Salier*).
Die Hofstelle wurde durch den Hammerwurf nach den 4 Himmelsgegenden abgegrenzt und mit einem tun d. h. Zaun, eingefriedigt. Sie heisst daher das Gehege (griech. Zéöorog lat. hortus, got. gards, ahd. garto, fränkisch curtis). Jedes ger- manische Haus bestand also für sich allein, von einem Hofe umgeben, auch in der Dorf- siedelungꝰ).
Dasselbe Prinzip der Ausmessung und Abgrenzung kam auch bei der Flur- abteilung zur Geltung. Die Ackerstücke der Bauern einer Dorfsiedelung lagen in einzelnen Gewannen zerstreut, also in Gemenglage; sie wurden bei der partitio des Bodens durch Hammerwurf ausgeschieden und wohl durch Loos(Hantgemal) zugeteilt. Das Ackerland war bei der ersten Zuweisung reichlich bemessen und nährte die Mit- glieder der Dorfsiedelung. Aber bei zunehmender Bevölkerung mußte doch bald Nahrungs- mangel eintreten; denn das wenig entwickelte Wirtschaftssystem verlieh dem Grund und Boden nur eine geringe„Bevölkerungskapazität“, Es gab nun einen dreifachen Aus- weg, um diesen Stauerscheinungen zu begegnen: 1. Uebergang zu intensiver Bewirt- schaftung, 2 Erschliessung weiteren Ackerlandes durch Aufteilungen des gemeinen Mark- oder Odlandes(solitudo), 3. Eroberungskrieg mit einem benachbarten Stamme oder den Römern.
Die Germanen griffen in der Regel zu dem letzteren Auskunftsmittel. Daher stammt denn auch ihr böser Ruf bei den Römern, welche sie der libido cuncta armis
¹) Hist. IV 64. ²) Germ. 16: nullas Germanorum populis urbes habitari notum est, ne pati quidem inter se iunctas sedes. colunt discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit(Einöden). Vicos (Weiler) locant non in nostrum morem conexis et cohaerentibus aedificiis: suam quisque domum spatio circumdat.
³) Der Hammer oder das Steinbeil ist die uralte Waffe der Germanen und daher auch das Attri- but des Bauerngottes Thor. Der Hammerwurf hat sicherlich einen sakralen Hintergrund, ohne den ur- sprünglich keine Ordnung im staatlichen Leben denkbar war. Er bedeutete ebenso die„Einfriedigung“ und Sicherung des umgrenzten Gebietes gegen feindliche Dämone und Menschen, wie der Seidenfaden, mit dem nach altdeutschem Brauch die Gerichtsstätte eingehegt wurde(J. Grimm, Deutsche Rechtsalter- tümer 182 f.), oder der Wollfaden, der nach altgriechischem Ritus das Allerheiligste des Tempels ab- sperrte, oder die altitalische Gewohnheit, wonach der Gründer einer Stadt mit einem vor eine eherne Pflugschar gespannten Rinderpaar von weisser Farbe, die Kuh nach innen, den Stier nach aussen, oine Furche um den bestimmten Raum zog.(Usener, hess. Blätter für Volkskunde Bd. I 3, 201 ff)
⁴) Rübel a. a. O. 233.
⁵) Germ 16: suam quisque domum spatio circumdat


