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auch die Alemannen taten ein Gleiches, als sie wie versengende Lavaströme sich über die römische Reichsgrenze ergossen, die römische Kultur mit Stumpf und Stil vernichteten und zu beiden Seiten des Rheins von seiner Quelle bis über die Einmündung des Mains hinaus sich ansiedelten.
Was dem Volke der salischen Franken diese gewaltige UÜberlegenheit über das erschlaffende Römertum und selbst über die jugendfrischen Germanenstämme verlieh, war eine ihm allein eigentümliche Form der Eroberung und Siedelung, in welcher sich schon von Anfang an der stürmische Tatendrang der Germanen mit der alterprobten Waffen- führung der Römer und ihrer folgerichtigen Sicherung des eroberten Gebietes durch An- lage von festen Plätzen(Kolonisation) und ihrer scharfen rechtlichen Abgrenzung aufs glücklichste vereinigte und in welcher später nach der straffen Zusammenfassung der fränkischen Volkskraft in der Monarchie des Königs Chlodwig und nach seinem Ueber- tritt zum Christentum Eroberung und Christianisierung, kirchliche und weltliche Organi- sation aufs innigste Hand in Hand gingen. Die Lebensfähigkeit dieses Systems war so groß, dass es selbst in der Zeit der körperlichen und sittlichen Entartung des späteren Merowingergeschlechtes von seiner gewaltstaatlichen Eroberungskraft wenig ein- büßte, um dann unter den Karolingern, namentlich unter Karl dem Grossen von neuem zu ungeahnter Ausdehnung zu gelangen. Denn es unterjochte den Freiheitsstolz der Sachsen und Friesen im Norden wie den der Baiern im Osten des Reiches, es legte die räuberischen Avaren wie die unruhigen Südgallier und Nordspanier in Fesseln und drang auch über die Alpen vor, um die Eroberung des langobardischen Reiches zu sichern. Die Errichtung des limes Saxonicus oder Danicus zwischen Eider und Schlei, der ava- rischen oder bairischen Mark an der Raab, der spanischen Mark zwischen Pyrenäen und Ebro und der Mark von Spoleto am Garigliano sind die äussersten Wahr- und Grenz- zeichen der Expansionskraft dieses Systems. Ja selbst unter den sächsischen und fränkischen Kaisern bis tief in die Zeit der Hohenstaufen hinein sehen wir die salisch- fränkische Methode der Eroberung und ihrer Sicherung durch Grenzabsetzung nach aussen hin— ich erinnere hier nur an die Aufrichtung der nordsächsischen Mark und die Unterwerfung der Slaven bis über die Oder hinaus— nicht minder aber auch die Markenregulierung und Siedlung im Innern in stetigem Fortgang.
Dieses streng einheitliche Verfahren in seinem Wesen als salisch-fränkische Eigen- art erfaßt und als weit über ein halbes Jahrtausend wirksam erkannt zu haben, ist das bleibende Verdienst des Historikers Rübel ¹). Die sicheren Resultate seiner Unter- suchungen auch den reiferen Schülern der oberen Klassen zugäünglich zu machen und wo- möglich an einem Beispiel aus der engeren Heimat zu erläutern, ist gewiss nicht ver- werflich, einmal weil„die fränkische Verfassung und die Aufrichtung des fränkischen Staates nicht voll verstanden werden kann, wenn man nicht diese Seite des fränkischen Vorgehens in seinem ganzen systematischen Zusammenhange erfaßt“, und dann, weil ge- legentliche, aus der Lektüre des Cäsar und Tacitus gewonnene Anschauungen über alt- germanische Siedelungsverhältnisse in einen organischen Zusammenhang mit späteren Ent-
wicklungsstufenunseres Volkes gerückt und dadurch aufgefrischt, erweitert und vertieft werden. ———
¹) Seine grundlegenden Untersuchungen sind enthalten in: Dortmunder Urkundenbuch, 1— 3, 1881 ff. und namentlich in dem Hauptwerk: Die Franken, ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im Deutschen Volkslande, Bielefeld-Leipzig bei Velhagen und Klasing, 1904.


