Aufsatz 
Kants Ansicht von der Grundlage der Empfindung und Anschauung : im Anschlusse an die Kritik der reinen Vernunft und die Prolegomena / von A. Kessler
Entstehung
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b) In der transscendentalen Asthetik wird bewiesen, dass alle Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung nichts als Erscheinungen, d. i. blosse Vorstellungen sind. Also ist vorher der Standpunkt der Kritik der destransscendentalen Realismus, der aus Modifikationen unserer Sinnlichkeit an sich subsistierende Dinge und daher blosse Vorstellungen zu Sachen an sich selbst macht.

c) In den§§ 7 und 8 der Kritik beabsichtigt Kant nicht, diesen Einwand zu widerlegen. Gewiss wird hier den Anschauungsformen jede Gültigkeit an sich und für Objekte an sich abgesprochen, aber doch nur zu dem Zwecke, die Subjektivität von Raum und Zeit auf solche Weise indirekt zu bestätigen. Gegen einPräformationssystem der reinen Vernunft wendet sich Kant in der Kritik S. 682 und in den Prolegomena S. 101 Anm. Entscheidend fällt gegen alle Präformation ins Gewicht, dass sie die Gewissheit der Erfahrungswissenschaften a priori subjektivem Wohlwollen überantwortete.

d) Der empirische Idealismus Descartes' sucht den An- schauungen des inneren Sinnes einen gewissen Vorzug gegenüber äusseren Wahrnehmungen zuzuschreiben. Er argumentiert: Nur das, was in uns selbst ist, kann unmittelbar wahrgenommen werden. Ich kann also eigentlich äussere Dinge nicht unmittelbar wahrnehmen, sondern nur aus meiner inneren Wahrnehmung auf äussere Gegenstände als ihre Ursache schliessen. Ein solcher Schluss aber von einer gegebenen Wirkung auf eine bestimmte Ursache ist jederzeit unsicher, weil die Wirkung aus mehr als einer Ursache entsprungen sein kann. Demnach bleibt es in der Beziehung der Wahrnehmung auf ihre Ursache jederzeit zweifelhaft, ob diese innerlich oder äusserlich sei, ob also alle sogenannten äusseren Wahrnehmungen nicht bloss ein Spiel unseres inneren Sinnes sind, oder ob sie sich auf äussere, wirkliche Gegenstände als ihre Ursache beziehen. ³

Ein solcher Zweifel aber an der Wirklichkeit der Aussendinge ist nicht berechtigt und die angebliche Uberlegen-

¹ Kr. 401. Vgl. auch Kr. 411. So K. Fischer. Gesch. der n. Ph. 4. Aufl. IV. S. 376 ff. ³ Kr. 312.