Aufsatz 
Kants Ansicht von der Grundlage der Empfindung und Anschauung : im Anschlusse an die Kritik der reinen Vernunft und die Prolegomena / von A. Kessler
Entstehung
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Kritik gerade von diesem Dinge an sich die allergenauste Kenntnis haben.

Dagegen wäre zu sagen: Zunächst bedeuten diese trans- scendentalen Vermögen keine erschöpfende Erkenntnis des Subjektes; denn die Frage, nach dem Wesen dessen, was diese Vermögen besitzt, bleibt bestehen; und in Bezug auf sie gilt die Lehre von der Unerkennbarkeit des Dinges an sich. Sodann besteht ja eben in der Annahme dieser trans- scendentalen Vermögen die Lösung des ganzen Problems. Mathematik und reine Naturwissenschaft sind a priori und doch objektiv gültig. Dies kann nur so erklärt werden, dass das Subjekt, das sonst seinem Wesen nach unerkennbar ist, zur Gestaltung dessen, was wir äussere Erfahrung nennen, beiträgt, und dass sich auf diesen Beitrag die synthetischen Urteile a priori beziehen. Die Frage ist: welche transscenden- talen Vermögen des sonst unerkennbaren Subjektes sind an- zunehmen, um die Wirklichkeit allgemeingültiger und notwen- diger Erfahrungserkenntnis zu erklären? In der Angabe dieser Vermögen nun einen Widerspruch zu sehen, den Kant hätte vermeiden sollen, heisst ihm die Lösung des ganzen Prob- lems untersagen. Wenn er, ohne durch die Wirklichkeit apriorischer Erfahrungserkenntnis ermächtigt zu sein, dem Sub- jekt diese oder jene Vermögen zuschriebe, dann überschritte er tatsächlich die Grenze der Erfahrung. Sind aber diese Vermögen zum Zustandekommen der Erfahrung notwendig, so treten sie selbst in den Kreis unserer Erkenntnis, ohne uns im übrigen Aufschluss darüber zu geben, was das Subjekt, das diese Vermögen bei der Bildung der Erfahrung betätigt, an sich ist.