— 16—
Auffassung begnügen, wonach uns die Gegenstände der Er- fahrung affizieren, und liessen an ihre Stelle Dinge an sich treten. An deren Existenz zweifelten wir nicht, weil die Eigen- schaften, die uns die sinnliche Anschauung übermittelt, von Gegenständen ausgingen, an Gegenständen hafteten, deren Wirkung wir in unseren äusseren Vorstellungen und in ihrem gesetzmässigen Zusammenhange zu erkennen glaubten. Nun beruht aber das Objektive, was den Erscheinungen als Gegenständen der Erfahrung anhaftet, das„Gegenständliche“ unserer Vorstellungen, auf der Notwendigkeit ihrer Anord- nung durch das Subjekt.„Nur dadurch, dass eine gewisse Ordnung in dem Zeitverhältnisse unserer Vorstellungen not- wendig ist, wird ihnen objektive Bedeutung erteilt“; ¹1„Er- scheinung kann im Gegenverhältnis mit den Vorstellungen der Apprehension nur dadurch als das davon unterschiedene Objekt derselben vorgestellt werden, wenn sie unter einer Regel steht, welche sie von jeder anderen Apprehension unterscheidet und eine Art der Verbindung des Mannig- faltigen notwendig macht.“² Geht aber die objektive Be- stimmtheit der Erscheinungen auf die Organisation des Sub- jektes zurück und ist der„Gegenstand“, der nach Abzug alles Anschaulichen übrig bleibt, nichts weiter als der Aus- druck für die vorhanden gewesene allgemeingültige Ver- bindung des Anschauungsstoffes, so tritt an die Stelle der unabhängigen Gegenstände, die uns seither noch begrifflich erreichbar schienen, ein„unbekanntes Etwas“, ein„Sub- stratum der Erscheinungen“, das uns affiziert.3 Und selbst dieses ist nur erschlossen.„Das Dasein eines wirklichen Gegenstandes ausser mir(wenn dieses Wort in intellektueller Bedeutung genommen wird) ist niemals geradezu in der Wahrnehmung gegeben, sondern kann nur zu dieser, welche eine Modifikation des inneren Sinnes ist, als äussere Ursache derselben hinzugedacht und mithin geschlossen worden.“4 Ein Schluss aber vor der gegebenen Wirkung auf ihre Ur-
t Kr. 187.
2 Kr. 183.
3 vgl. diese Arbeit II f. 4 Kr. 311/2.


