— 12—
Diese empirisch zu beobachtende Association der Vor- stellungen aber setzt einen objektiven Grund voraus. Denn erst dann, wenn das Mannigfaltige der Erscheinung öfters, in bestimmter Weise geordnet, bewusst geworden ist, können Vorstellungen, welche Teile dieses Mannigfaltigen betreffen, uns als associiert bewusst werden und ihre Association durch regelmässige Reproduktion zu erkennen geben. Zunächst wäre die Frage nach diesem objektiven Grunde der Asso- ciation so zu beantworten: die Erscheinungen sind selbst be- ständigen Regeln unterworfen; in dem Mannigfaltigen ihrer Vor- stellungen findet eine gewissen Regeln entsprechende Begleitung oder Folge statt; oder es herrscht eine gewisse Regel, der die Erscheinungen schon von selbst unterworfen sind. Durch alle Erscheinungen erstreckt sich ein Gesetz,„sie nämlich durchgängig als solche Data der Sinne anzusehen, welche an sich associabel und allgemeinen Regeln einer durchgängigen Verknüpfung in der Reproduktion unterworfen sind. Diesen objektiven Grund aller Association der Erscheinungen nenne ich die Affinität derselben.“²
Nach dem wahren Wesen der Erscheinung jedoch(Er- scheinung= Vorstellung) können wir diesen objektiven Grund „nirgends anders antreffen als in dem Grundsatze von der Einheit der Apperception in Ansehung aller Erkenntnisse, die uns an- gehören sollen. Nach diesem müssen durchaus alle Erschei- nungen so ins Gemüt kommen oder apprehendiert werden, dass sie zur Einheit der Apperception zusammenstimmen, welches ohne synthetische Einheit in ihrer Verknüpfung, die mithin auch objektiv notwendig ist, unmöglich sein würde.“³ Oder mit anderen Worten: die produktive Einbildungskraft ist auf allgemeingültige und notwendige Regeln gegründet, in ihrer Tätigkeit an unabänderliche, auf dem unwandelbaren Selbst beruhende Regeln gebunden. Dann freilich, wenn sie das Mannigfaltige der Erscheinungen nach solchen Regeln hat apprehendieren, d. h. aufnehmen und zusammenfassen müssen, ist zu begreifen, dass die einzelnen Vorstellungen,
1 Kr. 116.
2 Kr. 132.
3 Kr. 132.


