Aufsatz 
Kants Ansicht von der Grundlage der Empfindung und Anschauung : im Anschlusse an die Kritik der reinen Vernunft und die Prolegomena / von A. Kessler
Entstehung
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oder beliebig, sondern a priori lallgemeingültig und not- wendig] bestimmt seien.1

Die gesetzmässige Bestimmtheit der Erfahrungserkennt- nis, ihre Objektivität, wird also auf den Gegenstand ge- gründet. Eine solche Ableitung aber würde zunächst nie- mals Gesetzmässigkeit, sondern nur komparative Allgemein- gültigkeit gewährleisten, also untauglich sein, um die Mög- lichkeit synthetischer Urteile a priori bezüglich der Erfahrungs- gegenstände zu erklären. Zudem sind die Gegenstände der Erfahrung Erscheinungen, also Vorstellungen, und können deshalbihre durchgängige synthetische Einheit gar nicht einer Einwirkung von aussen verdanken. Der unabhängige Gegenstand ist seiner ganzen Art nach von der Wirkung verschieden, die er in dem Subjekte hervorruft. Dieses ant- wortet in seiner Art durch Empfindungen auf die von aussen kommenden Eindrücke; und die bestimmte Anordnung der auf Empfindung beruhenden Wahrnehmungen in dem unab- hängigen Gegenstand vorauszusetzen und auf diesen zu- rückzuführen, wäre ebenso verkehrt, wie Eigenschaften der Farbe, des Geschmackes u. ä. auch dann noch gelten zu lassen, wenn man von dem empfindenden Subjekt überhaupt absieht. Der Wesensunterschied zwischen unabhängigem Gegenstande und Vorstellung hat uns früher veranlasst, die Gültigkeit von Raum und Zeit auf die Erscheinungen(= Vorstellungen) zu beschränken; ebenderselbe Unterschied ver- hindert uns jetzt, die Gesetzmässigkeit, die in der Erfahrung herrscht, der Wirkung der unabhängigen Gegenstände zuzu- schreiben. Und wie die sinnliche Form, in der die Empfin- dungen zu Wahrnehmungen und Anschauungen geordnet wer- den, vom Subjekt geliefert ist, so wird auch die Objektivität der Erfahrungserkenntnis auf subjektiver Grundlage beruhen. Es ist klar, dass, da wir es nur mit dem Mannigfaltigen unserer Vorstellungen zu tun haben, und jenes x, was ihnen korrespondiert(der Gegenstand), weil er etwas von allen unsern Vorstellungen Unterschiedenes sein soll, für uns nichts ist, die Einheit, welche der Gegenstand notwendig macht, nichts anderes sein könne, als die formale Einheit des Be-

Kr. 119. Pr. 77. 78.