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als unabhängig gegebenen Gegenstandes der Sinne treten als unabhängige, affizierende Gegenstände die Sachen an sich.
Um die objektive Gültigkeit der Mathematik zu erklären, führt Kant die sinnliche Form der Erfahrungsgegenstände auf das Wesen des Subjektes zurück. Der hieraus sich ergebende Vorstellungscharakter der scheinbar unabhängigen Aussen- dinge hat uns zur Annahme von Dingen an sich genötigt, deren Wesen wir durch Anschauung nicht zu erkennen ver- mögen, zu deren Erkenntnis uns aber, wie es scheint, immer noch gewisse Begriffe zu Gebote stehen.
Nun die zweite Frage: wie ist reine Naturwissenschaft möglich? Wir sind imstande, auf Grund der Kategorien synthetische Urteile a priori über Gegenstände der Erfahrung zu fällen, ohne dass uns die Erfahrung dabei jemals wider- spricht, ja, unserer UÜberzeugung nach, widersprechen darf. Wie ist diese eigentümliche Tatsache zu erklären?
Die Beantwortung der ersten Frage hat uns wertvollen Aufschluss über Kants Ansicht von den affizierenden Gegen- ständen gegeben, vielleicht ist es hier ebenso.
Unter Erfahrung versteht Kant„die Wahrnehmungen im durchgängigen und gesetzmässigen Zusammenhang vor- gestellt“.“„Erfahrung besteht in der synthetischen Ver- knüpfung der Erscheinungen(Wahrnehmungen) in einem Be- wusstsein, sofern dieselbe notwendig ist.“²2 Das soll bedeuten: unsere Erkenntnis aus Wahrnehmungen ist zunächst subjektiv; für Erfahrung kann sie erst dann gelten, wenn die Wahr- nehmungen in gesetzmässigem Zusammenhang vorgestellt werden, wir uns also bewusst sind, dass unsere Erkenntnis aus ihnen gar nicht anders ausfallen kann, sondern so und so ausfallen muss. Eine solche Erfahrungserkenntnis, die in diesem strengsten Sinne selbstverständlich nicht auf einmal entspringt, sondern sich nach und nach in der Leit ent- wickelt, nennen wir objektiv; wir sagen dann: wir erkennen den Gegenstand.„Dieser wird als dasjenige angesehen, was dawider ist, dass unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl
1 Kr. 123. 2 Pr. 85.


