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ständen im Raume hätten, denen aber in Wirklichkeit im Raume, der dabei als an sich existierend aufgefasst wird, keine Gegenstände korrespondierten. Wie soll sich Kant nun ausdrücken, wenn er dem widersprechen will? Er sagt: unseren Vorstellungen korrespondieren wirkliche Gegen- stände im Raume; er will aber damit den Gegenständen im Raume noch lang keine Selbständigkeit zugestehen.„Alle äussere Wahrnehmung beweist unmittelbar etwas Wirkliches im Raume oder ist vielmehr das Wirkliche selbst, und in- sofern ist also der empirische Realismus ausser Zweifel, d. h. es korrespondiert unseren äusseren Anschauungen etwas Wirk- liches im Raume. Freilich ist der Raum selbst mit allen seinen Erscheinungen als Vorstellungen nur in mir, aber in diesem Raume ist doch gleichwohl das Reale oder der Stoff aller Gegenstände äusserer Anschauung wirklich und unabhängig von aller Erdichtung gegeben.“!
Ebensowenig lässt sich aus der Bemerkung:„In der Erscheinung nenne ich das, was der Empfindung korrespon- diert, die Materie der Erscheinung“,? für diese letztere irgend welche Selbständigkeit ausserhalb des Subjektes folgern. Denn — ganz abgesehen von der Möglichkeit, den eigentümlichen Ausdruck auf die vorher noch mit keinem Worte bestrittene scheinbare Unabhängigkeit der Erscheinungen zurückzuführen — kann die Materie der Erscheinung sehr wohl der Emp- findung korrespondieren, ohne darum dem empfindenden Sub- jekte selbständig gegenüberstehen zu müssen. Kant gebraucht das Wort„korrespondieren“ zwar auch in diesem Sinne; ³ aber mit besonderer Vorliebe verwendet er es, um innerhalb des Kreises unserer Erfahrung das Verhältnis des Sinnlichen zum Begrifflichen zu bezeichnen. So korrespondieren die Gegenstände der Anschauung, die Gegenstände im Raume unsern Begriffen; sie korrespondieren aber auch, da sie als „Gegenstände“ ein begriffliches Element in sich tragen, den Empfindungen;4 es korrespondiert ferner der Empfindung das Reale an den Erscheinungen oder den Gegenständen, die Realität; das Empfindungselement in begrifflichen Gegensat⸗
1 Kr. 317. 1 Kr. 49. 3 Kr.[119) 324. 686. Pr. 87.


